Verschiebung - Altwohnhaus
25 E 18/23v
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01.10.2024
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis vorweisen. Vertreter einer juristischen Person müssen zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug vorweisen.
Ein Vertreter eines Bieters muss eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht vorlegen.
An ausländische Staatsangehörige wird der Zuschlag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erteilt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die im Anhang zum Edikt (oben in der Mitte anzuklicken) enthaltenen Aufforderungen.
am 05.12.2024 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Waidhofen/Ybbs, Verhandlungssaal
07442/52100 0
Das Originalgutachten kann bei diesem Gericht während der Parteienverkehrszeiten eingesehen werden.
am 03.10.2024 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Waidhofen/Ybbs, Verhandlungssaal
03333 Ybbsitz
24
.161, 398, 399/1
6
In der Noth 13
3341 Ybbsitz
Einfamilienhaus
Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um ein Altwohnhaus mit Erdgeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss.
346 m²
39.000,00 EUR
kein Zubehör
3.900,00 EUR
19.500,00 EUR
nicht verfügbar