Kurzgutachten
BG Bruck an der Leitha ()
3 E 4039/25h
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
05006 Gallbrunn
479
253,257
6
2463 Gallbrunn
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Die Liegenschaft, auf der das bewertungsgegenständliche Einfamilienhaus errichtet ist, befindet sich in Gallbrunn, etwa 11 km westlich von Bruck an der Leitha.
Die Liegenschaft stellt großteils eine landwirtschaftlich genutzte Fläche dar (Maisanbau), neben Wiesenflächen mit Baum- und Strauchbestand. Der nördliche Bereich der Liegenschaft wird als Freizeit-/Hobbyfläche genützt. Es besteht ein einfaches, L-förmig angelegtes Holzhaus mit Flachdach, eine angrenzende überdachte Lagerfläche, ein Hühnerstall, eine freistehende, kleine Holz-Werkzeughütte, ein Vogelhaus, ein Gewächshaus, ein Container sowie ein mit Drahtgitterzaun eingefriedetes Beet.
2.601 m²
keine
keine behördliche Bewilligung gegeben
Der aktuelle Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sieht für die gegenständliche Liegenschaft zum überwiegenden Teil die Widmung „Grünland - Land- und Forstwirtschaft“ vor. Südwestlich, angrenzend an die Landesstraße B10, besteht für eine Tiefe von etwa 11 m die Widmung „Grünland - Grüngürtel-Lärmschutz“.
Zum Zeitpunkt der zweiten Befundaufnahme wird der überwiegende Teil der Liegenschaft als Acker bewirtschaftet. Über Pachtverträge und Pachterträge liegen keine Informationen vor.
(Hinweis: Gemäß Landpachtgesetz beträgt die Richtpachtzeit für einzelne Grundstücke, die dem Erwerbsgartenbau dienen, 10 Jahre. Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Pachtzeit auf Antrag durch das Gericht vorzusehen.)
04.05.2026
14.500,00 EUR
Es ist kein zu bewertendes Zubehör vorhanden.
kein Zubehör
1. Sicherheitszone Flughafen Wien-Schwechat (siehe Langgutachten)
2. Rückstände an öffentliche Abgaben (siehe Langgutachten)
3. Anmerkung zur Einleitung des Versteigerungsverfahrens
4. Anmerkung der Exekutionsbewilligung
5. Dinglicher Abbruchbescheid (siehe Langgutachten)
Im nordwestlichen Grundstücksbereich besteht laut dem im Bauakt enthaltenen Informationen ein Grenzüberbau auf die Nachbarliegenschaft.
Für die auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude, besteht keine baubehördliche Bewilligung. Gemäß den im Bauakt enthaltenen Informationen besteht ein rechtskräftiger Abbruchbescheid.
Der geldlastenfreie Verkehrswert beträgt EUR 14.500,00
Die Abgabenrückstände betragen zum Stichtag 16.06.2026 bzw. 20.05.2026 insgesamt EUR 56,60.
Der Verkehrswert mit Berücksichtigung der Belastung aufgrund des dinglichen Abbruchbescheides beträgt EUR 10.800,00.
Der Schätzwert enthält keine Umsatzsteuer.
Eine Fotodokumentation ist im Langgutachten enthalten.
Der Sachverständige weist vollinhaltlich auf das Langgutachten samt Beilagen hin; das Kurzgutachten stellt lediglich einen stark komprimierten Überblick über den Bewertungsgegenstand dar.
Es wird ausdrücklich empfohlen, das Langgutachten vollinhaltlich zu lesen, von der
Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen und den Bewertungsgegenstand persönlich in Augenschein zu nehmen.
Alfred Fritz
1080 Wien, Feldgasse 3
Alle Edikte zum Fall:
2463 Gallbrunn, Seeweg 3
