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Dienststelle:

BG St. Pölten (192)

Aktenzeichen:

11 E 1/25m

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

03.09.2025

Versteigerungstermin:

am 20.10.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, Saal E 55 (Erdgeschoss)

Telefonkontakt:

02742/809

Besichtigungszeit:

Der verpflichteten Partei wird aufgetragen, nachstehende zu versteigernde Liegenschaft in 3133 Traismauer, Wachaustraße 61, am 3. Oktober 2025, in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr von Bietinteressierten besichtigen zu lassen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Das Originalgutachten kann von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr im Servicecenter des Bezirks- und Landesgerichts St. Pölten eingesehen werden.

Sonstiges:

Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat (haben) die verpflichtete(n) Partei(en) nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 179 Abs 1 EO).
Jede Bieterin und jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend!). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter(in) für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.


Grundbuch:

19180 Wagram an der Traisen

EZ:

1526, 1540

BLNr:

2

Liegenschaftsadresse:

Wachaustraße 61

PLZ/Ort:

3133 Traismauer


Kategorie(n):

gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Bei gegenständlicher Liegenschaften handelt es sich um ein Gastronomielokal und einen Stadel am nördlichen Ortsrand von Wagram ob der Traisen.
Das Gastronomielokal besteht aus einem Erdgeschoß und einem ausgebauten Dachgeschoß.
Im Erdgeschoß sind ein kleiner Vorraum, drei Gasträume, eine Küche, ein Verkaufsraum, zwei Lagerräume, ein Technikraum, Toilette-Anlagen und ein Kühlraum.
In den drei Gasträumen befinden sich gesamt rund 85 Sitzplätze. Der Verkaufsraum ist als Weinverkostungs- und -verkaufsraum ausgebaut.
im Dachgeschoß sind eine Longe sowie ein Aufenthaltsraum für Mitarbeiter samt Büro und eine Nasseinheit eingebaut. Weiteres befindet sich hier außenseits ein Gang, welcher zum Gastgarten führt. In der Lounge ist eine Schank eingebaut und es gibt rund 10 Sitzplätze.
Das Objekt ist weitgehend ordnungsgemäß erhalten, es sind überwiegend die üblichen Instandhaltungen erforderlich.


Schätzwert:

272.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

27.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

136.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Rechte und Lasten:
Dingliche Rechte: grundbücherlich sichergestellt
~ GB 19180 Wagram an der Traisen EZ 1526: Keine
~ GB 19180 Wagram an der Traisen EZ 1540: Keine
Dingliche Lasten: grundbücherlich sichergestellt
~ GB 19180 Wagram an der Traisen EZ 1526:
C-LNr.4: Pfandrecht für Raiffeisenbank Region St. Pölten eGen
C-LNr.5: Einleitung des Versteigerungsverfahrens
~ GB 19180 Wagram an der Traisen EZ 1540
C-LNr.3: Pfandrecht für Raiffeisenbank Region St. Pölten eGen
C-LNr.4: Einleitung des Versteigerungsverfahrens

Rechte/Lasten: außerbücherlich
~ Offene Vorschreibungen/Anliegerleistungen bei der Stadtgemeinde Traismauer:
Laut Auskunft einer Vertreterin der Stadtgemeinde Traismauer (E-Mail vom 19.03.2025) haben zum 19.03.2025 offene Forderungen für die Kanaleinmündungs-Ergänzungsabgabe und die Wasseranschluss-Ergänzungsbetrag in der Höhe von € 2.731,01 bestanden.
Weiters wurde mitgeteilt, dass seitens der Stadtgemeinde Traismauer keine Vorschreibungen betreffend Müll gemacht wurden, da es sich um einen Gewerbebetrieb handelt.
Für Grundsteuer B, Wasserbezugsgebühr, Bereitstellungsgebühr und Kanalbenützungsgebühr wurden die offenen Kosten für das 1. Quartal 2025 dem Insolvenzverwalter, RA Mag. Oliver SIMONCIC vorgeschrieben und von diesem beglichen.
Weitere Rechte/Lasten sind dem Autor nicht bekannt bzw. wurden diesem nicht bekannt gegeben.
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Die Ersteherin oder der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird - grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf die Ersteherin oder den Ersteher übergehen.
Die Liegenschaft kann am 3.10.2025, von 10.00 bis 11.00 Uhr, besichtigt werden.


Foto(s):

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Ausdruck vom: 03.10.2025 02:43:36 MESZ