Kurzgutachten
BG St. Pölten ()
11 E 1/25m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
19180 Wagram an der Traisen
1526, 1540
2
Wachaustraße 61
3133 Traismauer
gewerbliche Liegenschaft
Bei gegenständlicher Liegenschaften handelt es sich um ein Gastronomielokal und einen Stadel am nördlichen Ortsrand von Wagram ob der Traisen.
Das Gastronomielokal besteht aus einem Erdgeschoß und einem ausgebauten Dachgeschoß.
Im Erdgeschoß sind ein kleiner Vorraum, drei Gasträume, eine Küche, ein Verkaufsraum, zwei Lagerräume, ein Technikraum, Toilette-Anlagen und ein Kühlraum.
In den drei Gasträumen befinden sich gesamt rund 85 Sitzplätze. Der Verkaufsraum ist als Weinverkostungs- und -verkaufsraum ausgebaut.
im Dachgeschoß sind eine Longe sowie ein Aufenthaltsraum für Mitarbeiter samt Büro und eine Nasseinheit eingebaut. Weiteres befindet sich hier außenseits ein Gang, welcher zum Gastgarten führt. In der Lounge ist eine Schank eingebaut und es gibt rund 10 Sitzplätze.
Das Objekt ist weitgehend ordnungsgemäß erhalten, es sind überwiegend die üblichen Instandhaltungen erforderlich.
o Stromanschluss: vorhanden
o Wasserversorgung: angeschlossen an die öffentliche Wasserversorgung
o Abwasserentsorgung: angeschlossen an die öffentliche Abwasserentsorgung
- Errichtung: Altbestand, keine Unterlagen seitens der Gemeinde übergeben; - Sanierung/Zubau: GZ BAU-033-2014 vom 01.08.2014
- Errichtung: Altbestand, keine Unterlagen seitens der Gemeinde übergeben; - Sanierung/Zubau: GZ P/DL-GV-III-2016-086 vom 09.08.2016
Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf)
Grünland - erhaltenswerte Gebäude (Geb)
Es wurden keine Bestandrechte bekannt gegeben, demnach wurde Eigennutzung der gesamten Liegenschaft unterstellt.
16.03.2025
272.000,00 EUR
nicht festgestellt
Rechte und Lasten:
Dingliche Rechte: grundbücherlich sichergestellt
~ GB 19180 Wagram an der Traisen EZ 1526: Keine
~ GB 19180 Wagram an der Traisen EZ 1540: Keine
Dingliche Lasten: grundbücherlich sichergestellt
~ GB 19180 Wagram an der Traisen EZ 1526:
C-LNr.4: Pfandrecht für Raiffeisenbank Region St. Pölten eGen
C-LNr.5: Einleitung des Versteigerungsverfahrens
~ GB 19180 Wagram an der Traisen EZ 1540
C-LNr.3: Pfandrecht für Raiffeisenbank Region St. Pölten eGen
C-LNr.4: Einleitung des Versteigerungsverfahrens
Rechte/Lasten: außerbücherlich
~ Offene Vorschreibungen/Anliegerleistungen bei der Stadtgemeinde Traismauer:
Laut Auskunft einer Vertreterin der Stadtgemeinde Traismauer (E-Mail vom 19.03.2025) haben zum 19.03.2025 offene Forderungen für die Kanaleinmündungs-Ergänzungsabgabe und die Wasseranschluss-Ergänzungsbetrag in der Höhe von € 2.731,01 bestanden.
Weiters wurde mitgeteilt, dass seitens der Stadtgemeinde Traismauer keine Vorschreibungen betreffend Müll gemacht wurden, da es sich um einen Gewerbebetrieb handelt.
Für Grundsteuer B, Wasserbezugsgebühr, Bereitstellungsgebühr und Kanalbenützungsgebühr wurden die offenen Kosten für das 1. Quartal 2025 dem Insolvenzverwalter, RA Mag. Oliver SIMONCIC vorgeschrieben und von diesem beglichen.
Weitere Rechte/Lasten sind dem Autor nicht bekannt bzw. wurden diesem nicht bekannt gegeben.
~ Heizungsanlage mit Gas
Entsprechend der schriftlichen Bestätigung der Firma Expert BLAUMAUER Installations-GesmbH vom 24.06.2014 besteht eine Heizungsanlage mit Gas (Gasbrennwertgerät) und ein Küchengasherd.
Vorliegender Bewertung wird unterstellt, dass die oben genannten Anlagen funktionstüchtig seien und die erforderlichen Wartungen und Prüfatteste gemacht worden wären. Dies wurde vorliegender Bewertung unterstellt. Sollten dies nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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~ Gewerberechtliche Bewilligungen
Seitens der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, Fachgebiet Anlagenrecht, wurden dem Autor betreffend gegenständlichen Heurigenbetriebes nachfolgende Bewilligungs-bescheide in Kopie übermittelt:
• Bescheid vom 10.10.2017, GZ PLW2-BA-1475/002: Änderung der Betriebsanlage aufgrund der Errichtung des Kleinlastenaufzuges sowie diverser Abänderungen der Gastgewerbebetriebsanlage, welche sich im Zuge der Fertigstellung ergeben haben.
• Bescheid vom 10.03.2020, GZ PLW2-BA-1475/003: Änderung der Betriebsanlage durch die Errichtung eines Parkplatzes
• Bescheid vom 27.05.2021 GZ PLW2-BA-1475/002: Verfügung über die Herstellung der erforderlichen Maßnahmen im Außenbereich bei deinen eine Absturzsicherung mit gesicherten Stellen zu erfolgen hat. Eine Betreibung der genannten Stellen sowie der Treppenanlage darf derzeit nicht erfolgen, bis ein entsprechender Nachweis vorliegt.
Vorliegender Bewertung wurde unterstellt, dass die Absturzsicherungen im Außenbereich ordnungsgemäß angebracht worden wären und dass die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung unverändert aufrecht sei und das Gastronomielokal entsprechend den gennannten Bescheiden betrieben werden könne. Sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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~ Fehlende Benützungsbewilligung betreffend den Stadel auf GstNr. 1346/1 KG 19180 Wagram an der Traisen
Entsprechend der schriftlichen Auskunft eines Vertreters der Stadtgemeinde Traismauer, E-Mail vom 07.05.2025, gibt es betreffend die Errichtung des Stadels keine Fertigstellungsmeldung bzw. Benützungsbewilligung. Vorliegender Bewertung wurde unterstellt, dass die Erwirkung der Benützungsbewilligung des Stadels ohne größeren Kostenaufwand möglich wäre. Sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der in vorliegendem Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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~ Zubehör
Anlässlich der Befundaufnahme teilte der Insolvenzverwalter, RA Mag. Oliver SIMONCIC, mit, dass das Unternehmenszubehör (Einrichtungsgegenstände, Küchengeräte, Geschirr, Gläser etc.) bei vorliegender Bewertung nicht zu berücksichtigen sind.
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~ Lage des Heurigenbetriebes im Grünland – erhaltenswerte Gebäude (Geb)
Das Grundstück, auf welchem sich die Objekte des Gastronomielokales befinden, sind im aktuell gültigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Traismauer als Grünland - erhaltenswerte Gebäude (Geb) gewidmet. Der Stadel befindet sich im gewidmetem Grünland Land- und Forstwirtschaft (Glf).
Vorliegender Bewertung wird demnach unterstellt, dass gegenständliche Objekte rechtmäßig bestehen und genutzt werden und dass diese entsprechend Instandgehalten, Instandgesetzt und umgebaut werden können. Sollte dies nicht zutreffen, so würde sich der im vorliegenden Gutachten ausgewiesene Verkehrswert entsprechend verändern.
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Beachten Sie bitte die Langfassung des Gutachtens, in diesem sind die bewertungsrelevanten Grundlagen detailliert beschrieben (als pdf-Datei abrufbar).
Dipl.Ing. Gerhard Josef Maier
3511 Furth bei Göttweig, Oberfucha 1