Versteigerung - unbebaute Liegenschaft
11 E 24/24i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
21.02.2025
am 28.05.2025 um 11:00 Uhr
Verhandlungssaal 101/1. Stock des BG Judenburg
03572 83165 225
23.04.2025 von 13:00 Uhr - 14:00 Uhr
Ort und Stelle in 8750 Judenburg-Oberweg Seetalstraße-Dorfstraße
nach vorheriger tel. Anfrage
Mit Beschluss vom 15.01.2025 (ON 10), rechtskräftig und vollstreckbar mit 12.02.2025, wurden die Versteigerungsbedingungen gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO über rechtzeitigen Antrag der betreibenden Partei vom 11.12.2024 derart geändert, als das geringste Gebot für die Liegenschaft EZ 195, KG 65019 Oberweg, mit EUR 48.000,00festgesetzt wurde.
Das geringste Gebot hat daher EUR48.000,00 zu betragen.
65019 Oberweg
195
194/26 u. 194/27
4
Oberweg Seetalstrasse-Dorfstrasse
8750 Judenburg
unbebaute Liegenschaft
Die Bewertungsliegenschaft liegt in der Stadtgemeinde Judenburg im Ortsteil Oberweg
Das Baugrundstück liegt in einer beliebten Wohnlage innerhalb von Judenburg. Die benachbarten Grundstücke sind mit sehr schönen gepflegten Wohnhäusern bebaut.
Das Grundstück ist unbebaut und grenzt an der Südseite an den Oberwegbach bzw. die Seetalstrasse und im Norden an die Dorfstraße.
Es ist von Norden nach Süden geneigt, die Bebaubarkeit wird dadurch kaum eingeschränkt (siehe Nachbarschaft). Der südlichste Teil liegt im Hochwasserabflussbereich des Oberwegbaches.
Die Aufschließung mit Wasser, Kanal und Strom ist über die örtlichen Einrichtungen der Gemeinde bzw. des EVU möglich.
Das Grundstück ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Judenburg als Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,5 ausgewiesen.
Für die Bebauung wird gernerell empfohlen bereits in der Planungsphase mit der Baubehörde Kontakt aufzunehmen.
Grundstücke 194/26 und 194/27, unbebaute Liegenschaft, Grundstücksfläche 908 m², die Grundstücke sind rechteckig und von Norden nach Süden geneigt sowie von zwei Seiten durch Gemeindestraßen (Seetalstraße im Süden und Dorfstraße im Norden) umgeben (Hanglage; Neigung von Nord-West nach Süd-Ost, Höhenprofil 760,50 m bis 751,70 m); die Grundstücke sind im Grundsteuerkataster eingetragen, das Grundstück 194/26 ist im Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet WA mit einer Bebauungsdichte 0,2 – 0,6 ausgewiesen, das Grundstück 194/27 (entlang des Oberwegbaches) ist im Flächenwidmungsplan als Freiland ausgewiesen, am nordwestlichen Rand des Grundstückes 194/26 befindet sich ein Verteilerschrank der A1-Telekom mit der Bezeichnung AR0003 (die Bebauung des Grundstückes ist hierdurch kaum beeinträchtigt), die Zufahrt erfolgt über eine Gemeindestraße, der tiefer gelegene südliche Teil des Grundstückes liegt im Hochwasserabflussgebiet (der südöstliche Teil des Grundstückes 194/26 liegt im Hochwasserabflussbereich des Oberwegbaches, das kleinere Grundstück 194/27 liegt zur Gänze in diesem Bereich; laut Gemeinde liegen die Grundstücke teilweise im HQ 30 bzw HQ 100 Bereich), HORA-Pass-Analyse: hohe Gefährdung für Hochwasser, Oberflächenabfluss und Hagel; kein Eintrag im Verdachtsflächenkataster und Altlastenatlas; die Grundstücksformation ist als Einheit anzusehen; laut Auskunft der verpflichteten Partei bestehen keine außerbücherlichen Lasten. Es wird auf das im Akt erliegende Gutachten ausdrücklich hingewiesen!
908 m²
64.000,00 EUR
Auf den Grundstücken befindet sich keine bauliche Anlage und kein Zubehör (auf den Verteilerschrank der A1-Telekom wird hingewiesen)
kein Zubehör
6.400,00 EUR
48.000,00 EUR
WICHTIGER BEISATZ ZUR BEACHTUNG:
Die Bieterinteressenten werden zum Zwecke der besseren Vorbereitung gebeten, bis längstens 27. Mai 2025 vor der Versteigerung unter der E-Mail-Adresse: hildegard.streibl@justiz.gv.at bekanntzugeben, dass Sie zur Versteigerung erscheinen werden. Sie mögen dazu Name, Beruf, Geburtsdatum, Anschrift und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises übermitteln. Bei Juristischen Personen wird ersucht, die Firmenbuchnummer sowie die Daten des Vertreters (Name, Geburtsdatum, Adresse) samt Kopie der beglaubigten Vollmacht und einen Lichtbildausweis mittels mail zu übermitteln. Die Liegenschaft unterliegt dem Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Judenburg nur nach vorheriger telefonischer Anfrage unter 03572/83165-225, eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachten sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten ist aus der Ediktsdatei des BMJ im Internet (http://www.edikte.justiz.gv.at) zu ersehen.
Die verpflichtete Partei hat fristgerecht nicht erklärt, auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a) UStG 1994 zu verzichten.