Versteigerung - Wohnung und KFZ-Abstellplätze
8 E 27/25b
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
31.03.2026
am 22.04.2026 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Vöcklabruck, Saal Nr. 1, Erdgeschoß
8. April 2026, 10.30 Uhr
Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem
Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG
verzichtet.
50303 Attnang-Puchheim
124
2005/3
49, 50 u. 51
Römerstraße 71
4800 Attnang-Puchheim
Eigentumswohnung
Wohnung Top 2 befindet sich im nordwestlichen Bereich des Wohnhauses im Erdgeschoss und ist der Wohnung im Nebengebäude ein Abteil Top 2 zugeordnet.
Die Wohnung besteht aus: Vorraum, Wohnen, Schlafen, Bad/WC, Zimmer und Terrasse.
Die zu bewertenden KFZ-Abstellplätze Top 26 und Top 27 befinden sich unmittelbar nördlich der Terrasse.
1.504 m²
61,93 m²
174.100,00 EUR
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kein Zubehör
17.410,00 EUR
87.050,00 EUR
Verkehrswert mit Rechte und Lasten Wohnung Top 2:
€ 162.100,00
Verkehrswert mit Rechte und Lasten KFZ-Stellplatz Top 26:
€ 6.000,00
Verkehrswert mit Rechte und Lasten KFZ-Stellplatz Top 27:
€ 6.000,00
Zusammen: € 174.100,00
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- CLNr 18 a 6310/2020 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 (Pkt B.VI WE-Vertrag 2020-07-24)
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Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches
Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden
soll.
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Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.

