Versteigerung - unbebautes Grundstück
8 E 1564/25b
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
10.03.2026
am 27.04.2026 um 08:00 Uhr
Bezirksgericht Klosterneuburg, Tauchnergasse 3, 1. Stock, Saal 1, 3400 Klosterneuburg
02243/375 82
Die verpflichtete Partei sowie Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin schriftlich beantragt werden. Ein
Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher kann ungeachtet dessen nur nach Maßgabe der Termine des Gerichtsvollziehers angesetzt werden.
Das Gutachten ist in der Gerichtskanzlei in der Zeit von 8-12 Uhr nach telefonischer Terminvergabe einzusehen (2. Stock, Zimmer 215)
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher, ab einer Einlage von € 15.000,-- nur Namenssparbücher angenommen.
Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Auskünfte über das Gutachten können telefonisch NICHT erteilt werden.
Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt,
dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: CLNr. 1 a 1651/1931 2359/2007 DIENSTBARKEIT der Duldung einer Brücke auf Gst 1104 gern Pkt I Servitutsvertrag 1931-06-05 für Gst 1159/1
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug sind mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist.
01703 Kierling
170
1104/2; 1105/1
7
Dietschn 28
3400 Klosterneuburg
unbebaute Liegenschaft
Gst-Nr. 1104/2 Gärten 37m², GstNr. 1105/1 Bauf 125m², Gärten 2.751m²; Widmung: Der vordere Teil des GST rd. 929 m² ist als „Bauland Wohngebiet mit einer Beschränkung auf 2 Wohneinheiten pro Bauplatz“ gewidmet. Die Gebäude sind mit einem Abstand zur Grundstücksgrenze von 5m (Baufluchtlinie 5m) zu entrichten; Bauklasse I oder II (d.h. 2 Vollgeschoße mit einer Beschränkung für zurückgesetzte Geschoße); offene oder gekuppelte Bauweise.“ Der hintere Teil des GST rd. 1.948 m² ist als Grünland – LuF umgewidmet und darf nicht bebaut werden. Abgesehen von teilweise noch bestehenden Gebäudeteilen im Abbruch handelt es sich um ein unbebautes Grundstück mit unkultivierter Bepflanzung in Dietschen 28, 3400 Klosterneuburg (Kierling)
unbebaute Liegenschaft bestehend aus 2, durch die öffentliche Verkehrsfläche „Zufahrtsstraße Dietschen“ getrennte Grundstücksteile. Die Gesamtfläche der beiden Grundstücke beläuft sich auf 2.913 m².
Der Grundstücksteil-GST-Nr. 1105/1 besteht aus einem langgezogenen, rechtwinkligen und in steiler Hanglage befindlichen Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2.876,00 m². Abgesehen von teilweise noch bestehenden Gebäudeteilen im Abbruch handelt es sich um ein unbebautes Grundstück mit unkultivierter Bepflanzung – Gegenüberliegend befindet sich der Grundstücksteil (GST-Nr. 1104/2) mit einer Gesamtfläche von 37m². Dieser Grundstücksteil ist auf Grund der Lage und der Konfiguration wirtschaftlich nicht nutzbar.
2.913 m²
525.000,00 EUR
kein Zubehör
52.500,00 EUR
262.500,00 EUR
es konnte auf Grund der Unzugänglichkeit keine Befundaufnahme aller Grundstücksbereiche vorgenommen werden.
Im Langgutachten ist eine Fotodokumentatzion angeschlossen.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
