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Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 21/24k

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

16.10.2024

Versteigerungstermin:

am 30.01.2025 um 13:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
• die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3
WEG),
• Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gern § 32 WEG 2002 (C-LNR.
14),
• die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der
Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem
gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG).
Es wird darauf hingewiesen, dass für dieses Wohnungseigentumsobjekt gemeinsam mit dem
KFZ-Abstellplatz CP 1 zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung Forderungen durch die
Wohnungseigentümergemeinschaft iHv EUR 30.151,89 nach § 27 WEG geltend gemacht
wurden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

04017 Leesdorf

EZ:

56

Grundstücksnr.:

537/9

BLNr:

30

Liegenschaftsadresse:

Leesdorfer Hauptstraße 30

PLZ/Ort:

2500 Baden


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Bei den zu bewertenden Anteilen handelt es sich um einen im Wohnungseigentum stehenden KFZ-Abstellplatz im sogenannten Sockelgeschoss einer Wohnhausanlage in der Stadt Baden.

Grundstücksgröße:

852 m²

Objektgröße:

14,85 m²


Schätzwert:

11.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

1.100,00 EUR

Geringstes Gebot:

5.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen. Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls gegebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 60 Seiten zuzüglich 94 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.


Grundriss(e):

Grundriss (190 KB)

Foto(s):

Foto (93 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung KFZ-Abstellplatz CP 1 (30.01.2025 13:00)

2500 Baden, Leesdorfer Hauptstraße 30

Versteigerung KFZ-Abstellplatz CP 10 (30.01.2025 13:30)

2500 Baden, Leesdorfer Hauptstraße 30

Ausdruck vom: 24.11.2024 06:12:16 MEZ