Versteigerung - Liegenschaft Senefeldergasse 5
13 E 119/24w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
21.08.2025
am 02.10.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Favoriten, 2. Stock, Saal V
01/60148 DW 307 620
Montag - Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 2. Stock, Zimmer 226 mit einem gültigen Lichtbildausweiß.
Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 269.000,--. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung
samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 EO idF EO-Nov 2000 insofern von den
gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, als dass mit rechtskräftigem Beschluss
vom 15.7.2025 (ON 23) das geringste Gebot mit EUR 2.040.000,-- festgelegt wurde
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6
Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl.
11/1998, idF LGBl. Nr. 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen
Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen
Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im
Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses
Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes
erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw.
können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der
für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft
zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung bei Superädifikaten
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch
nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht
anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht
genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
01101 Favoriten
1585
5
Senefeldergasse 58
1100 Wien
Mietwohnhaus
Beim bewertungsgegenständlichen Gebäude handelt es sich um ein unterkellertes, viergeschossiges Mietwohnhaus, das ursprünglich in den Jahren um 1898 errichtet wurde. In den Jahren 2009 – 2015 erfolgte der Dachgeschosszubau.
Im Rahmen der Befundaufnahmen konnten teilweise die allgemein zugänglichen Flächen sowie Mietobjekte Top 1, 2-4, 5, 6, 7, 8, 9, 15-16, 17-18, 22-24, 25-26, 27-28, 29-30, 31-32, 33, 34, 35 besichtigt werden.
Es wird eingangs darauf hingewiesen, dass bei einzelnen besichtigten Bestandseinheiten nicht alle erforderlichen Ausstattungskategoriemerkmale der Ausstattungskategorie A vorhanden waren. Hinsichtlich der nicht besichtigten Objekte kann keine Aussage über deren Ausstattungs- und Erhaltungszustand getroffen werden.
Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.
611 m²
1.257,49 m²
2.690.000,00 EUR
kein Zubehör
269.000,00 EUR
2.040.000,00 EUR
Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Grundriss 1. Obergeschoß (1139 KB)
Grundriss 2. Obergeschoß (1063 KB)
Grundriss 3. Obergeschoß (1034 KB)
Grundriss Dachgeschoß (1439 KB)
Grundriss Erdgeschoß (1053 KB)
Grundriss Keller (1466 KB)
Grundriss Top 1 (541 KB)
Grundriss Top 2 (616 KB)
Grundriss Top 5 (730 KB)
Grundriss Top 6 (936 KB)
Grundriss Top 7 (943 KB)
Grundriss Top8 (618 KB)
Grundriss Top9 (594 KB)
Grundriss Top11-12 (549 KB)
Grundriss Top 13-14 (623 KB)
Grundriss Top 15-16 (597 KB)
Grundriss Top 17-18 (680 KB)
Grundriss Top 19-21 (691 KB)
Grundriss Top 22-24 (392 KB)
Grundriss Top 25-26 (503 KB)
Grundriss Top 27-28 (966 KB)
Grundriss Top 29-30 (435 KB)
Grundriss Top 31-32 (467 KB)
Grundriss Top 33 (1005 KB)
GrundrissTop34 (611 KB)
GrundrissTop35 (761 KB)