Versteigerung - unbebaute Liegenschaft
2 E 1/26m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01.07.2026
am 30.09.2026 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Neulengbach, Hauptplatz 2, 3040 Neulengbach
02772 52581 13
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO).
Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.
Das Originalgutachten kann werktags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Bezirksgericht Neulengbach eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Eine detaillierte Beschreibung ist dem veröffentlichten Langgutachten zu entnehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit
dinglicher Wirkung)
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179
EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines
Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses
auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen
Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der
nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-
Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für
eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer
beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls
ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen.
19730 Kirchstetten
97
458
9
Hinterholz 11
3062 Kirchstetten
bebaubare Liegenschaft
Das Grundstück 458 hat ein Flächenausmaß von 4.397 m² und die Widmung Bauland Wohngebiet eingeschränkt auf zwei Wohneinheiten. Es liegt im Gemeindegebiet Kirchstetten südlich und sehr nahe an der Autobahn und ist folgend vom Lärm entsprechend belastet. Die Bebauungsbestimmungen lassen eine Teilung zu. Jedes Grundstück muss eine Mindestgröße von 1.000 m² aufweisen. Eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe ist zu entrichten. Das Geländeniveau fällt von Süden nach Norden leicht ab und ist im Norden zur Straße stark geböscht.
Der südliche Teil war bewaldet und wurde bewilligungsgemäß gerodet. Nachdem die Auflage bis 31.12.2025 mit dem Bau zu beginnen nicht umgesetzt wurde ist wieder aufzuforsten. Ein Neuantrag auf Rodung kann gestellt werden.
Baubewilligung: keine
Benützungsbewilligung: keine
Widmung: BW2WE
Bestandverhältnisse: bestandfrei
4.397 m²
193.000,00 EUR
kein Zubehör
19.300,00 EUR
96.500,00 EUR



