Versteigerung - Whg. Top 08 und TG-STPL. 01
20 E 25/25b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
05.03.2026
am 28.04.2026 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
7. April 2026 um 11.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr
Das Verfahren wird nun unter der Zahl 21 E 961/26h (führender Akt) geführt.
Die 62+8/772 Miteigentumsanteile B-LNR 36 und 39 an der Liegenschaft EZ 1199, KG 81135 Völs,
werden nur gemeinsam ausgeboten und versteigert: Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1
EO von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem die genannten
Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer
Wohnung/Wohnungseigentumsobjekt verbunden ist, gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO ausschließlich
gemeinsam unter Zugrundelegung des gesamten Schätzwertes von EUR 301.000,-- ausgeboten
versteigert werden.
Die 60+8/772 Miteigentumsanteile B-LNR 37 und 38 an der Liegenschaft EZ 1199, KG 81135 Völs,
werden nur gemeinsam ausgeboten und versteigert: Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1
EO von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem die genannten
Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer
Wohnung/Wohnungseigentumsobjekt verbunden ist, gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO ausschließlich
gemeinsam unter Zugrundelegung des gesamten Schätzwertes von EUR 302.000,-- ausgeboten
versteigert werden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Ein allenfalls rechtswirksam begründetes und bestehendes Mietverhältnis ist vom Ersteher
grundsätzlich ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81135 Völs
1199
817/23
37 und 38
Peter-Siegmair-Straße 7 und 7a
6176 Völs
Eigentumswohnung
Die Liegenschaft EZ 1199 besteht aus einem Baukörper. Die bewertungsgegenständliche Wohnung Top 08 befindet sich im 1. Obergeschoss und unterteilt sich in Diele/Abstellraum, Schlafen, Bad/WC und Wohnen/Essen/Kochen. Vom Wohnbereich gelangt man direkt in den vorgelagerten Balkon. Zu der Wohnung gehört ein Kellerabteil im Untergeschoss des Gebäudes. Die Beheizung des Objektes erfolgt mittels Fernwärme.
Gemeinsam mit der Wohnung Top 08 wird der Tiefgaragenabstellplatz - Stpl. 01 versteigert. Dieser befindet sich im Untergeschoss des Gebäudes.
Für die Detailbeschreibung ist die Einsichtnahme in das Langgutachten unerlässlich!
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Der hier ausgewiesenen Verkehrswert versteht sich als Gesamtpreis (Wohnung inkl. Zubehör und Tiefgarage) und entspricht der Summe der einzelnen Verkehrswerte (€ 277.000,00 für die Wohnung inkl. Zubehör und € 25.000,00 für den Tiefgaragenabstellplatz) aller hier gegenständlichen Anteile (Top 08, Stpl. 01). Die unten angeführte Grundstücksgröße bezieht sich auf die gesamte Liegenschaft, wovon auf die Wohnung Top 08 und den Tiefgaragenabstellplatz-Stpl. 01 Wohnungseigentumsanteile von 68/772 entfallen.
1.146 m²
53,05 m²
302.000,00 EUR
Gerade Küchenzeile bestehend aus: Spüle mit Abtropffläche rechts, Cerankochfeld, Dunstabzug, E-Herd, Kühlschrank mit Gefrierfach, Geschirrspüler
2.000,00 EUR
30.200,00 EUR
151.000,00 EUR
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
Alle Edikte zum Fall:
6176 Völs, Peter-Siegmair-Straße 7 und 7a
6176 Völs, Peter-Siegmair-Straße 7 und 7a
