Versteigerung - Whg. Schönaugürtel 70/3
244 E 151/25z
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
04.05.2026
am 16.06.2026 um 13:30 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
0316/8074 4206
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei Kohlfürst RA GmbH,Tel.0316/81 54 54
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
63106 Jakomini
488
948/1
46
Schönaugürtel 70
8010 Graz
Eigentumswohnung
Bewertungsgegenstand bildet die Wohnung W3 im 1. Obergeschoss der Liegenschaft Schönaugürtel 70.
Der Errichtungszeitpunkt des Gebäudes wird mit ca. 1900 eingestuft, nähere Erhebungen hierzu haben nicht statt gefunden.
Das bewertungsgegenständliche Gebäude umfasst ein Kellergeschoss, ein Erdgeschoss und drei Obergeschosse.
Gemäß dem erhobenen Parifizierungsgutachten befinden sich 8 Wohnungen im Gebäude.
Das Objekt wurde in Massivbauweise errichtet. Das Dach wurde als Mansarddach mit Ziegeleindeckung ausgeführt.
Die Aussenwände wurden verputzt, ein Wärmedämmverbundsystem gelangte nicht zur Ausführung.
Die Fenster wurden als Kunststofffenster ausgeführt. Als Sonnenschutz dienen außenliegende Rollos.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung 3 befindet sich im 1. Obergeschoss an der Westseite des Gebäudes.
Die Wohnung umfasst einen Vorraum, ein WC, eine Küche mit angeschlossenem Badezimmer, einer Küche mit vorgelagerten Balkon, ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Der Fußboden in den Wohnbereichen wurden als Eichen- Dielenparkettboden ausgeführt.
In den Naßräumen wurden die Bodenflächen und teilweise die Wandflächen mit keramischen Platten ausgelegt.
Die Wandflächen sind mit Ausnahme der Nassräume weiß ausgemalen. Die Decke ist in den Wohnbereichen als abgehängte Decke mit Einbauspots ausgeführt. Im Vorraum wurde diese verputzt und gemalen.
Als Eingangstüre und teilweise Innentüren wurden die Altbau-Vollholztüren erhalten und saniert, welche an Holz-Umfassungszargen angeschlagen sind.
Im Badezimmer und im WC sind die erforderlichen
Sanitäreinrichtungsgegenstände vorhanden. Eine Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit hat im Zuge der Befundaufnahme nicht stattgefunden.
61,56 m²
130.800,00 EUR
Im Eigentum des Verpflichteten steht eine Küche mit Ober- und Unterschränken, Spüle, E-Herd, Backrohr, Kühlschrank und Geschirrspüler
800,00 EUR
13.080,00 EUR
65.400,00 EUR
Zusätzlich ist der Wohnung im Parifizierungsgutachten ein Kellerabteil zugeordnet. In der Natur konnte das Abteil allerdings nicht aufgefunden werden.
Aus den übermittelten Unterlagen geht hervor, dass der gemäß GZ A17-BABA- 180608/2023 genehmigte Umbau der Fassade sowie die Errichtung von 11 Balkonen abgeschlossen wurde und die entsprechenden
Fertigstellungsanzeige bei der Bau und Anlagenbehörde eingelangt ist.
Für die Umsetzung der vorstehenden Arbeiten wurde Seitens der WEG ein Darlehen über € 189.100 aufgenommen, welches ab 31.12.25 monatlich über
180 Raten zurück bezahlt wird. Das Darlehen ist in der Vorschreibung als Darlehen Bank I angeführt.
Der auf die Wohnung 3 entfallende Anteil des Gesamtkredites per 31.12.25 wird mit € 33.026,52 beziffert. Der aushaftende Saldo beträgt ca. € 32.550.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Langgutachten GST Attendorf (6666 KB)
Lageplan GST Attendorf (1045 KB)
Langgutachten Whg (10275 KB)
Lageplan Whg (1039 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
8151 Attendorf
8010 Graz, Schönaugürtel 70














