Versteigerung - Wohnhaus mit Garage
30 E 10/25k
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
30.10.2025
am 15.12.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock
05 76014 3468
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden können von den Kauflustigen beim Bezirksgericht Lienz eingesehen werden.
Zur Versteigerung gelangt lediglich der Hälfteanteil BLNR. 2 der unten angeführten Liegenschaft.
85108 Virgen
1000
618/2
2
Eschenweg 6
9972 Virgen
Zweifamilienhaus
Das Wohnhaus wurde als Zweifamilienhaus mit Garage in Massivbauweise errichtet.
Es besteht aus Erd-, Ober- und Dachgeschoss und ist mit einem Satteldach mit der Firstrichtung O/W und zwei Zeltdächern abgedeckt.
Das Gebäude weist ein Grundrissmaß von rd. 14m Länge und 10,5m Breite auf, wobei
Gebäudeecken turmartig ausgebildet sind.
Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss befindet sich eine selbständige Wohneinheit, diese
ist ebenerdig erreichbar und über eine interne Treppe mit dem Obergeschoss verbunden.
Die zweite Wohneinheit befindet sich im Dachgeschoss.
580 m²
215,47 m²
292.000,00 EUR
kein Zubehör
29.200,00 EUR
146.000,00 EUR
Der angeführte Wert bezieht sich auf einen ideellen Hälfteanteil (½ Anteil) am Gebäude.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei
Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Als Vadium werden nur Sparurkunden angenommen.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen
öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden,
widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet




