Versteigerung - Einfamilienwohnhaus
244 E 1/26t
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
10.04.2026
am 19.05.2026 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Graz-Ost,Radetzkystr.27,8010 Graz,Saal C/EG
0316/8074 4206
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei Bartl & Scala RAe OG ,Tel.:83 75 17
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
63271 Rinnegg
217
.140, 245/2
1 & 2
Wetterturmstraße 3
8061 St. Radegund bei Graz
Einfamilienhaus
Die Liegenschaft mit den Grundstücknummern .140 und 345/2 erstreckt sich südlich der Wetterturmstraße. Das Grundstück ist im Gesamten polygonal konfiguriert und relativ eben, wobei das Grundstück im westlichen Bereich etwas tiefer als das Straßenniveau der angrenzenden Wetterturmstraße ist. Auf dem Grundstück .140 ist ein Einfamilienwohnhaus mit Kellergeschoß, Hochparterre und ausgebautem Dachgeschoß situiert. Auf dem Grundstück 345/2 sind ein Nebengebäude, welches zu Lagerzwecken genutzt wird, und ein südlich an das Einfamilienwohnhaus angebauter Carport situiert.
Beim Einfamilienwohnhaus Wetterturmstraße 3 handelt es sich um ein in den Jahren 1957 - 1963 in Massivbauweise errichtetes Gebäude.
Erhebungen des Sachverständigen im Bauamt der Gemeinde St. Radegund haben keine Bewilligungsunterlagen für das Gebäude an sich ergeben, seitens des Bauamtes ist im Zuge dieser Erhebung jedoch die Auskunft erteilt worden, dass es sich aufgrund des Baualters des Gebäudes um einen konsensmäßigen Bestand handelt und keinerlei offene Verfahren anhängig sind. Für den nachträglichen Einbau einer Ölfeuerungsanlage konnte eine Genehmigung erhoben werden.
Das Gebäude ist in einer einfachen, zweckmäßigen Ausführung errichtet worden und verfügt über ein Kellergeschoß, ein Erdgeschoß, welches als Hochparterre ausgeführt worden ist und ein ausgebautes Dachgeschoß. Die Außenwände sind als Ziegelmassivwände ausgeführt und innen- sowie außenseitig verputzt. Die Zwischenwände sind ebenfalls als Ziegelwände ausgeführt und beidseitig verputzt. Die Fußböden bestehen aus Fliesen im Sanitärbereich sowie aus Laminat und PVC-Belägen in den Zimmern und Vorräumen. Im Eingangsbereich ist der Boden mit Steinfliesen belegt. In dem Sanitärraum sind die Wände großteils mit keramischen Fliesen belegt, ansonsten sind sie gemalen. Die Fenster sind als Kunststofffenster mit Zweischeiben-Isolierverglasung ausgeführt. Die Innentüren sind als Holzplatten und als Holzwerkstofftüren ausgeführt, teilweise verfügen sie über Glasausschnitte. Eine Innentüre ist als Glasschiebetüre ausgeführt.
Die Beheizung erfolgt mittels einer im Kellergeschoß situierten Öl-Zentralheizung, die Wärmeabgabe erfolgt über Radiatoren. Die Funktionstüchtigkeit der Heizanlage konnte nicht überprüft werden. Das Dach besteht aus einem Satteldach mit einer Faserzementplatteneindeckung.
Im Bereich des neben dem Eingang situierten Schlafzimmers wurde ein, lt. Vertreter der verpflichteten Partei technisch behobener, Wasserschaden festgestellt, die Oberflächeninstandsetztung ist noch durchzuführen. Weiters wurden offene Fertigstellungsarbeiten in geringem Ausmaß (z.B. Türstockverkleidungen) festgestellt. Das Wohnhaus ist im Bereich des Dachgeschoßes und das Nebengebäude vollumfänglich mit diversen Fahrnissen belegt.
758 m²
170,00 m²
249.500,00 EUR
Im Eigentum der verpflichteten Partei steht eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Spüle und Elektrogeräten. Die technische Funktionsfähigkeit der allfällig verbleibenden Geräte wurde nicht überprüft.
1.500,00 EUR
24.950,00 EUR
124.750,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:Dienstbarkeit zu C-LNr. 1 a
In Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen : nichts
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
nicht verfügbar
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