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Dienststelle:

BG Scheibbs (220)

Aktenzeichen:

8 E 5/25k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

14.10.2025

Versteigerungstermin:

am 02.12.2025 um 13:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Scheibbs, Verhandlungssaal

Telefonkontakt:

07482/424 23-29

Besichtigungszeit:

Die Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Bietinteressenten die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden (§ 176 Abs.1 EO).
Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

In das diesem Verfahren zugrunde gelegte Schätzgutachten des Sachverständigen Alois Reikersdorfer ON 6 kann während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Amtsstunden des Gerichts (Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr) Einsicht genommen werden. Ablichtungen der Schätzgutachten sind gegen Kostenersatz erhältlich, eine Kurzfassung ist in der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ersichtlich.


Grundbuch:

22127 Reidlingberg

EZ:

50

Grundstücksnr.:

.32/2, 516, 520/4, 522/1, 524/1, 524/9, 528

BLNr:

6

Liegenschaftsadresse:

Reidlingdorf 7

PLZ/Ort:

3262 Wang


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft.
Die Liegenschaft befindet sich im Mostviertel.
Die Erschließung der Liegenschaft erfolgt über einen Güterweg.
Aktuelle Nutzung der Grundstücke: Wiese und Wald

Grundstücksgröße:

57.683 m²


Schätzwert:

602.850,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Maschinen und Geräte
Der vorangeführte Schätzwert beinhaltet das Zubehör.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

33.850,00 EUR

Vadium:

60.285,00 EUR

Geringstes Gebot:

463.850,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Vadium - nur Sparurkunden
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Vertreter eines Bieters haben die Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter von Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen einen Firmenbuchauszug, Vertreter anderer juristischer Personen eine Bestätigung der zuständigen Behörden über die Vertretungsbefugnis vorlegen.
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F.wurde nicht abgegeben.
Der Erwerb der Liegenschaft oder einzelner oben angeführter Parzellengruppen unterliegt dem Niederösterreichischen Grundverkehrsgesetz.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Objekt 1

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 16.10.2025 07:53:10 MESZ