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Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 33/25y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

30.03.2026

Versteigerungstermin:

am 30.4.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, VHS 1, EG

Telefonkontakt:

02635/62031-141

Besichtigungszeit:

24.4.2026, 16:00 – 18:00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo-Fr 8-12 Uhr, 1. Stock Zi. 1.15

Sonstiges:

Für 24.4.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu verstei-
gernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflusti -
gen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichts-
vollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadener-
satzansprüche.
Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öf -
fentliche Abgaben von € 1.728,- auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: -
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls
sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht
mehr geltend gemacht werden könnten.
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Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl
ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neun-
kirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen
Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätz- Kostenersatz erhältlich.
werts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkun -
den in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die
auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Si-
cherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Lo -
sungsworts verfügen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernah-
me der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuld-
ners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Bar -
zahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit
der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegen-
schaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen
Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abga -
ben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind,
die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleich -
zeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung ab -
gegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das
Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners ein-
verstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrich-
tenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt
Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt
sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemel-
det werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden
Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at
verwiesen.


Grundbuch:

23109 Gloggnitz

EZ:

421

Grundstücksnr.:

373/6

BLNr:

2 und 3

Liegenschaftsadresse:

Arensteingasse 15

PLZ/Ort:

2640 Gloggnitz


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

LAGE:
Dieses Grundstück mit dem darauf befindlichen Wohnhaus liegt am Stadtrand von Gloggnitz, über die Arensteingasse erreichbar, welche parallel zur ÖBB-Bahnlinie verläuft.
Die Lage des Grundstücks ist eben, nachdem es sich um eine Eckparzelle handelt, ist eine trompetenförmige Ausnehmung an der Ecke Arensteingasse zur Untere Zeilfeldstraße gegeben.
Aufgrund der vorbeiführenden ÖBB-Bahnlinie ist erhöhter Lärmpegel gegeben und handelt es sich um keine ideale Wohnlage.
Die umliegenden Grundstücke sind, soweit bekannt, recherchiert und ersichtlich mit Wohn- und Nebengebäuden bebaut.
INFRASTRUKTUR:
Sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten, wie öffentliche Haltestellen (Bahn und Bus), Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Kinderbetreuungseinrichtung, Schulen, Banken, etc. sind in Gloggnitz vorhanden.
GEBÄUDEBESCHREIBUNG:
Soweit dem beigeschafften Bauakt zu entnehmen, wurde dieses Wohnhaus 1905 errichtet. Pläne aus dieser Zeit liegen mir nicht vor.
Vorliegend sind mir Grundrisse des Bestands (nicht zur Gänze der Natur entsprechend) aus dem Jahr 2018.
Soweit durch Augenschein feststellbar, wurde das Gebäude restauriert und Instand gesetzt und hat rechteckige Grundrissform.
Vorhanden ist ein Erdgeschoß, ein teilweise ausgebauter Dachboden sowie ein kleiner Kellerbereich.
Im Erdgeschoß sind folgende Räumlichkeiten vorhanden: Wohn- und Esszimmer, Küche, Vorraum, WC, Zwischenflur, Wirtschaftsraums, Badezimmer / WC sowie Eingang mit Stiege zum Dachgeschoß.
Im teilweise ausgebauten Dachboden befinden sich Zimmer 1, Flur, Vorraum bei der Stiege sowie Zimmer 2.
Im Keller befindet sich ein Kellerraum.
Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes befinden sich zwei schliefbare Keller.
Die Aufschließung und Erreichung ist zweiseitig gegeben über die Arensteingasse und die die Untere Zeilfeldstraße.
Eingänge am Haus bestehen sowohl von der Rück- / Gartenseite, als auch von der Straßenseite aus. Die schliefbaren Keller sind ausschließlich über Türluken vom Garten aus erreichbar.
Die Geschoße untereinander, Keller- bis Dachgeschoß, sind über eine Stiege im Haus verbunden.
AUSSENANLAGEN, EINFRIEDUNGEN UND VORDÄCHER:
Straßenseitig besteht eine Einfriedung aus Sockel- und Pfeilermauerwerk in Schalsteinen, zur Gänze unverputzt ohne Tür und ohne Tore sowie ohne Zaun.
Ersichtlich ist straßenseitig der Gaszähler sowie der Stromverteiler und der Hydrant im Nahbereich der Grundgrenze.
Zugang und Zufahrt zum Haus von der Arensteingasse sind mit Verbundsteinplatten belegt und mit Gras durchwachsen, an der rechten Seite besteht eine Einfriedung aus einem Betonsockel mit einem Maschenzaun.
Gleichfalls eine Einfriedung aus Sockel- und Pfeilermauerwerk in Schalsteinen besteht zur Untere Zeilfeldstraße und ist auch hier kein Tor und keine Tür vorhanden. Auch an der rückwärtigen Grundgrenze in diesem Bereich ist ein Maschenzaun hergestellt.
Zugänge zum Haus bestehen von der Straßen- und von der Gartenseite aus.
Soweit ersichtlich, besteht der Haupteingang von der Arensteingasse (rechte Seite). In diesem Bereich ist eine Holzkonstruktion mit einer Holzstiege vorhanden. Dieser Bereich ist überdacht und mit Trapezblech gedeckt.
An der Rückseite besteht ein kleiner Vorbau mit einem Pultdach und Blecheindeckung.
Es sind zwei Zugänge vorhanden, wobei ein Zugang zu einer Kunststeinstiege besteht. Dieser ist überdacht, auf eine Sichtmauerwerkssäule gestützt und als Windschutz eine Metallkonstruktion mit Drahtverglasung vorhanden.
Beim zweiten Zugang handelt es sich um eine Vorlegstufe, welche verfliest und nicht überdacht ist.
Die nicht bebauten und befestigten Flächen stellen Grünzonen dar, welche verwildert sind.

Grundstücksgröße:

457 m²

Objektgröße:

118,85 m²


Schätzwert:

195.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

19.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

97.500,00 EUR


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Gebäude

Foto(s):

Außenansicht (144 KB) Außenansicht (305 KB) EG Wohnzimmer (152 KB) EG Esszimmer (115 KB) EG Küche (141 KB) EG Wirtschaftsraum (122 KB) DG Zimmer 1 (128 KB) DG Zimmer 2 (153 KB) KG Kellerraum (187 KB) Einfriedung (277 KB) Außenanlagen (414 KB) Terrasse beim Zugang (275 KB)

Ausdruck vom: 18.04.2026 16:39:32 MESZ