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Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

20 E 73/24k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

10.06.2025

Versteigerungstermin:

am 21.07.2025 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

7. Juli 2025, 11:00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Zimmer 3.11, 3. Stock
Ausnahmslos von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.


Grundbuch:

81103 Arzl

EZ:

817

Grundstücksnr.:

1336/1

BLNr:

36

Liegenschaftsadresse:

Barthweg 5

PLZ/Ort:

6020 Innsbruck


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Tiefgaragenabstellplatz Top TG 21.
Siehe Langgutachten für die Detailbeschreibung der bewertungsgegenständlichen Anteile.

Grundstücksgröße:

1.416 m²

Objektgröße:

14,28 m²


Schätzwert:

30.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kein Zubehör.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

3.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

15.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter empfohlen.
1 von 3
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Grundriss(e):

Grundriss (79 KB)

Foto(s):

Foto (203 KB)

Ausdruck vom: 17.07.2025 05:27:57 MESZ