Versteigerung - Wohn-/Betriebsobjekt Rainfeld
7 E 1920/25s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
03.04.2026
am 07.05.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Lilienfeld, Babenbergerstraße 18, 3180 Lilienfeld, Verhandlungssaal
02762/52470-13
Das Originalgutachten kann bei diesem Gericht während der Parteienverkehrszeiteneingesehen werden. (Di-Fr von 08-12 Uhr)
Das Originalgutachten kann bei diesem Gericht während der Parteienverkehrszeiten
eingesehen werden.
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen
auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher
angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und
Staatsbürgerschaftsnachweis vorweisen. Vertreter einer juristischen Person müssen
zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug vorweisen.
Ein Vertreter eines Bieters muss eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht vorlegen.
An ausländische Staatsangehörige wird der Zuschlag vorbehaltlich der Genehmigung durch
die Grundverkehrsbehörde erteilt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die im Anhang zum Edikt (oben in
der Mitte anzuklicken) enthaltenen Aufforderungen.
19026 Rainfeld
305
293/11
1
Rainfelder Hauptstr. 25
3162 Rainfeld
gemischt genutztes Haus
Bei der zu bewertenden Liegenschaft handelt es sich um eine um 1900 errichtete Werk- und Lagerhalle mit im Obergeschoss untergebrachten Wohnungen für die ehemaligen Mitarbeiter einer Süßwarenfabrik, die dann vom Ofenwerk Swoboda 1907 aufgekauft wurde. Dort wurden bis nach dem 2. Weltkrieg noch Öfen produziert. Derzeit wird die ebenerdige Werkhalle als Lagerhalle genutzt. Die im Obergeschoss befindlichen Wohnräume sind derzeit auf vier Wohnungen aufgeteilt, wobei jeweils zwei über außenliegende Stiegenaufgänge erreichbar sind. Am Westende des Ost – West orientierten, langgestreckten Gebäudes gibt es noch die ehemaligen Sanitärräume, die derzeit als Reifenlager dienen, und am Ostende wurde ein Zubau errichtet, der derzeit zu einer Kleinwohnung umgebaut wird. Das Gebäude steht entlang der Nordgrenze der Liegenschaft, zur Rainfelder Hauptstraße vorgelagert befindet sich westlich ein große geschotterter Parkplatz. Der östliche Bereich wird als Garten mit mehreren Rosenbüschen genutzt. Entlang der Ostseite der Liegenschaft gibt es noch eine alte Schuppenzeile, die mit altem Hausrat und Holz vollgeräumt ist. Zur Straße hin ist die Liegenschaft mit einem Holzbalkenzaun auf gemauertem Fundament arrondiert.
1.532 m²
500,00 m²
196.000,00 EUR
Bei der zu bewertenden Liegenschaft handelt es sich um eine um 1900 errichtete Werk- und Lagerhalle mit im Obergeschoss untergebrachten Wohnungen für die Mit-arbeiter einer Süßwarenfabrik, die dann vom Ofenwerk Swoboda 1907 aufgekauft wurde. Dort wurden bis nach dem 2. Weltkrieg noch Öfen produziert. Derzeit wird die ebenerdige Werkhalle als Lagerhalle genutzt. Die im Obergeschoss befindlichen Wohnräume sind derzeit auf vier Wohnungen aufgeteilt, wobei jeweils zwei über au-ßenliegende Stiegenaufgänge erreichbar sind. Am Westende des Ost – West orientierten, langgestreckten Gebäudes gibt es noch die ehemaligen Sanitärräume, die derzeit als Reifenlager dienen, und am Ostende wurde ein Zubau errichtet, der derzeit zu einer Kleinwohnung umgebaut wird. Das Gebäude steht entlang der Nordgrenze der Liegenschaft, zur Rainfelder Hauptstraße vorgelagert befindet sich westlich ein große geschotterter Parkplatz. Der östliche Bereich wird als Garten mit mehreren Rosenbüschen genutzt. Entlang der Ostseite der Liegenschaft gibt es noch eine alte Schuppenzeile, die mit altem Hausrat und Holz vollgeräumt ist. Zur Straße hin ist die Liegenschaft mit einem Holzbalkenzaun auf gemauertem Fundament arrondiert.
kein Zubehör
19.600,00 EUR
147.000,00 EUR
Sonstige Hinweise:
Über Antrag der verpflichteten Partei und Zustimmung der betreibenden Partei wurde das
geringste Gebot für die Liegenschaft mit drei Viertel des Schätzwertes festgesetzt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist: Die Dienstbarkeit des Gehens und
Fahrens über Gst 293/11 gem P IX. Kaufvertrag 1988-11-23 für Gst 293/5 (CLNR 1)
Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Die verpflichteten Parteien hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6
Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen
auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher
angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gäubiger,
zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und
Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen
Aufforderungen.
nicht verfügbar





