Versteigerung - Wohnhaus
9 E 37/25t
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
14.04.2026
am 12.6.2026 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Tulln,Albrechtsgasse 10,3430 Tulln,1.Stock, Verhandlungssaal I
20014 Grafenwörth
179
615/12
6,7
Schweizerhofsiedlung 2
3484 Grafenwörth
Einfamilienhaus
BLNr. 6 und 7, jeweils 1/2 Anteil an der Liegenschaft EZ 179, Grundbuch 20014
Grafenwörth, BG Tulln, mit der Grundstücksnummer 615/12, mit der 3484
Grafenwörth, Schweizerhofsiedlung 2
Bestandsverhältnis:
Laut Auskunft von Herrn Kurt Kern und Frau Elisabeth Kern, Verpflichtete Parteien, ist
das bewertungsgegenständliche Wohnhaus nicht vermietet und steht im Eigengebrauch. Die Bewertung erfolgt daher bestandsfrei.
Energieausweis:
Laut Auskunft von Herrn Kurt Kern und Frau Elisabeth Kern, Verpflichtete Parteien, ist kein Energieausweis für das Wohnhaus erstellt worden.
Rückstände – Gemeindekonto:
Laut schriftlicher Mitteilung der Marktgemeinde Grafenwörth sind Gebühren und
Abgaben in der Höhe von € 133,28 offen. Hinzuweisen ist, dass diese aber erst am
16.02.2026 fällig sind und dies per Abbucher eingezogen werden.
857 m²
150,00 m²
233.100,00 EUR
nicht festgestellt
23.310,00 EUR
116.550,00 EUR
Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, BLNr. 6 und 7, jeweils 1/2 Anteil an
der Liegenschaft EZ 179, Grundbuch 20014 Grafenwörth, BG Tulln, mit der
Grundstücksnummer 615/12, mit der 3484 Grafenwörth,
Schweizerhofsiedlung 2., ohne Berücksichtigung der Rückstände am
Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag 05.02.2026 beträgt gerundet:
EUR 233.100,-
(Euro Zweihundertdreiunddreißigtausendeinhundert )
Der gerundete Verkehrswert der Liegenschaft, BLNr. 6 und 7, jeweils 1/2 Anteil an
der Liegenschaft EZ 179, Grundbuch 20014 Grafenwörth, BG Tulln, mit der Grundstücksnummer 615/12, mit der 3484 Grafenwörth,
Schweizerhofsiedlung 2., mit Berücksichtigung der Rückstände am Gemeindekonto, zum Bewertungsstichtag 05.02.2026 beträgt gerundet:
EUR 233.000,-
(Euro Zweihundertdreiunddreißigtausend )
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit
dinglicher Wirkung)
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179
EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines
Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses
auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen
Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der
nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-
Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für
eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer
beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls
ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen.
Besichtigungszeit:
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der
Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu
sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines
Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über
rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.
nicht verfügbar
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