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Dienststelle:

BG Floridsdorf (016)

Aktenzeichen:

89 E 24/24y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

09.03.2026

Versteigerungstermin:

am 22.04.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Saal C, 1. Stock Altbau, 1210 Wien, Gerichtsgasse 6

Telefonkontakt:

01/27-770 DW 307917

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Einsicht in die Versteigerungsunterlagen: Die sich auf die Liegenschaften beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kaufinteressenten in der Geschäftsabteilung 89 des Bezirksgerichts Floridsdorf (Zimmer 2106, Zubau 1. Stock) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Dort sind auch Kopien des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.

Sonstiges:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Als Vadium (Sicherheit) kommen nur Sparbücher in Betracht.
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Mit einer Forderungsanmeldung ist auch eine Bankverbindung samt Kontonummer (IBAN und BIC) für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekanntzugeben.
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Der Verpflichtete hat keine Mitteilung über die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 erstattet.
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Besondere Versteigerungsbedingungen:
Gemäß § 146 EO wird in Abweichung von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen folgendes festgelegt, weil dadurch voraussichtlich ein höherer Erlös zu erzielen ist:
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Das geringste Gebot beträgt 600.000,00 Euro.
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Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz:
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Gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 56/2010, dürfen zum Bieten nur Personen zugelassen werden, die die in § 1 Abs 2 dieses Gesetzes genannte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen oder nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes sind oder dass ein Ausnahmetatbestand nach § 3 dieses Gesetzes vorliegt.
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Nötige Dokumente zum Bieten:
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Zum Bieten werden nur Personen zugelassen, die folgende Nachweise (im Original) vorlegen:
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1) Für sich selbst einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität.
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2) Wenn Sie für eine andere Person bieten wollen: Eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht dieser Person, die ausdrücklich auch die Befugnis zur Vertretung bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft umfassen muss.
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3) Ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Person, die für sich selbst bieten will oder für die geboten werden soll. Dieser Nachweis kann ein Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis sein. Ein Führerschein oder ein sonstiger Ausweis, aus dem sich die Staatsbürgerschaft nicht ergibt, genügt nicht.
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Alternativ zum Nachweis der Staatsbürgerschaft kann eine Genehmigung oder Negativbestätigung gemäß § 1 Abs 2 des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes vorgelegt werden.
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Wenn für eine juristische Person geboten werden soll, sind für diese juristische Person die im Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
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Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
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Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
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Aufforderung an die öffentlichen Organe über Steuern und sonstige öffentliche Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.


Grundbuch:

01606 Großjedlersdorf I

EZ:

1734

Grundstücksnr.:

554/7, 555/6

BLNr:

5 und 6

Liegenschaftsadresse:

Großbauerstraße 11

PLZ/Ort:

1210 Wien


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Das Einfamilienhaus wurde um das Jahr 1937 erbaut und ist in offener Bauweise auf dem Grundstück errichtet. Umbauten erfolgten in den 1970er-Jahren. Der heutige Bestand (Grundrissaufteilung) besteht seit rund 15 Jahren. Das Einfamilienhaus besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss. Das Erdgeschoss ist über einen überbauten (baulich geschlossenen) Stiegenaufgang zugänglich.
Das Kellergeschoss besteht aus einem Vorraum, vier Kellerräumen und einem Bad. Die Raumhöhe im Kellergeschoss beträgt rund 2,10m.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Windfang, einem Vorraum, einer Küche, einem Wohnzimmer und einem weiteren Zimmer.
Das Dachgeschoss besteht aus Vorraum, einem Bad mit WC, zwei Zimmer und einem Abstellraum. Dem Dachgeschoss ist gartenseitig eine Terrasse vorgelagert. Teilweise sind Dachschrägen an den Außenwänden in einzelnen Räumen vorhanden.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Satteldach mit Eternitplatteneindeckung ausgeführt. Die Fassade ist verputzt, gartenseitig mit Eternitplatten verkleidet. Die Belichtung erfolgt durch Kunststofffenster. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine Gastherme im Kellergeschoss.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen. Die straßenseitige Einfriedung erfolgt durch einen Metallzaun auf Betonsockel.
Das Wohnhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Das Wohnhaus befindet sich in einem dem Alter entsprechend abgenutzten bzw. mäßigen Zustand, im Inneren sind teilweise Oberflächenbeläge vor einigen Jahren erneuert. Das Terrassengeländer im Dachgeschoss weist keine ausreichende Absturzsicherung auf! Die Gastherme ist schadhaft (undicht, Überprüfung nicht durchgeführt,...), Innentüren sind schadhaft, schließen schlecht, Beschläge schadhaft,...)
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße:

721 m²

Objektgröße:

103,00 m²


Schätzwert:

755.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

75.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

600.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Nutzfläche EG und DG: rund 103m²
Nutzfläche KG: rund 50m²


Foto(s):

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Ausdruck vom: 18.04.2026 04:15:17 MESZ