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Dienststelle:

BG Bad Ischl (420)

Aktenzeichen:

6 E 6/25f

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

03.10.2025

Versteigerungstermin:

am 13.11.2025 um 13:00 Uhr

Versteigerungsort:

Stockwerk B, Verhandlungssaal I


Grundbuch:

42001 Ahorn

EZ:

98

Grundstücksnr.:

.32/8 36/11 58/7 .131

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Lärchenwaldstraße 18/1/EG

PLZ/Ort:

4820 Bad Ischl


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die gegenständliche Liegenschaft EZ 98, KG 42001 befindet sich im Ortsteil Ahorn der Stadtgemeinde Bad Ischl, rund 1 km westlich des Stadtzentrums von Bad Ischl.
Die Liegenschaft ist mit dem Wohnhaus Lärchenwaldstraße 18 und einem Carport für 8 PKW bebaut.
Insgesamt befinden sich im Wohnhaus 8 selbständige Wohnungen.
Zufahrt und Zugang zur Liegenschaft erfolgen über die öffentliche Lärchenwaldstraße.
Die nächsten Haltestellen vom öffentlichen Bus befinden sich in fußläufiger Entfernung.
Das nächste Geschäft mit Waren für den täglichen Bedarf (Nahversorgung) befindet sich im Stadtzentrum, rund 1,5 km entfernt.
Die Lage kann als sonnig und ruhig bezeichnet werden.
Die zu bewertende Wohnung W 1/EG befindet sich im Erdgeschoß des östlichen Gebäudeteiles. Dieser Teil wurde im Jahr 1996 zur Gänze neu errichtet. Die Wohnung ist von den anderen Wohnungen im EG durch das Stiegenhaus bzw. durch den Laubengang getrennt und grenzt somit an keine Nachbarwohnung an. Das Wohnzimmer und die Küche sind nach Süden ausgerichtet.

Grundstücksgröße:

1.921 m²

Objektgröße:

69,37 m²


Schätzwert:

270.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Loggia (in der Natur als Terrasse ausgeführt)
Kellerabteil
PKW-Stellplatz

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

27.050,00 EUR

Geringstes Gebot:

135.250,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.


Foto(s):

Ansicht von Westen (30 KB) Foto von Südosten (32 KB) Carport (34 KB) Diele der Wohnung (17 KB) Wohnzimmer (23 KB)

Ausdruck vom: 09.10.2025 00:39:14 MESZ