Versteigerung - Wohnhaus Pernau
7 E 1373/24m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
07.07.2025
am 29.10.2025 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Wels, Saal Nr. 12, Erdgeschoß
05 7601 21-42723
1. TELEFONISCHE VORANMELDUNG: Bietinteressenten und Teilnehmer an der Versteigerung werden ersucht, sich für den Versteigerungstermin in der Zeit zwischen 22. und 24.10.2025, 8:00 bis 12:00 Uhr telefonisch beim BG Wels unter der Nummer 05 760121 42723 anzumelden.
2. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
51224 Pernau
1954
364/1
4
Oberhartstraße 16a
4600 Wels
Einfamilienhaus
Die Errichtung des Wohnhauses, unterkellert, wurde 1979 baubewilligt (1983 Benützungsbewilligung).
Im Jahr 1996 erfolgte ein Umbau (inkl. Dachgeschoßausbau und Errichtung einer Garage).
EG (150 m2):
2 Zimmer, Essen/Wohnen, Küche, "Nebenküche", Bad, WC, Wirtschaftsraum, Diele
DG (ca. 136 m2):
2 Zimmer, Schlafzimmer (inkl. Schrankraum), Bad, WC, Galerie, Loggia/Balkon
Keller (ca. 130 m2)
Garage (ca. 43 m2)
Details siehe Langgutachten!
1.383 m²
286,00 m²
675.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
67.500,00 EUR
337.500,00 EUR
1. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf
welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen
werden soll.
2. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote
eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine
besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung,
lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder
Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug
oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen,
die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige
Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird,
so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der
Verwaltungsbehörde dartun.
3. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
4. Auf die Anmerkungen / Hinweise / Warnungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten wird
ausdrücklich hingewiesen.
Langgutachten (pdf) (3130 KB)
Katasterplan (pdf) (974 KB)
Baubewilligung 1996 (pdf) (1135 KB)
Einreichplan 1996 (pdf) (684 KB)
Baubew. Einfriedung (pdf) (417 KB)
Auszug Wasserbuch (pdf) (895 KB)
Pers. Angaben d. Verpfl. (pdf) (813 KB)
Fotobeilage (pdf) (7610 KB)
nicht verfügbar
nicht verfügbar
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