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Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

25 E 5873/25i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

20.03.2026

Versteigerungstermin:

am 19.05.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

4. Mai 2026 um 11.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr.

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.


Grundbuch:

81102 BG Innsbruck

EZ:

943

Grundstücksnr.:

140/2

BLNr:

43

Liegenschaftsadresse:

Philippine-Welser-Straße 84

PLZ/Ort:

6020 Innsbruck


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Garconniere im Erdgeschoß nach Osten ausgerichtet.
Lt. Nutzwertgutachten 23,29 m² Wohnfläche. Im Jahr 2005 wurde die Terrasse mit einem 3-teiligen Scheibenelement verglast und in den Wohnraum integriert. Die Wohnfläche incl. der Terrassenfläche beträgt aktuell rd. 30 m².
Der Wohnung zugeordnet ist im UG ein Kellerabteil Nr. 3.
Weitere Details sind dem Langgutachten zu entnehmen.

Grundstücksgröße:

1.605 m²

Objektgröße:

30,00 m²


Schätzwert:

150.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Küchenzeile mit Ober- und Unterschränken und Geräten.
Kein nennenswertes bzw. wertmaßgebliches Inventar.
Der Wert des Zubehörs ist im Verhältnis zu ev. Entsorgungskosten wertneutral zu sehen.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

15.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

75.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung wurde mitgeteilt, dass das Objekt im Jahr 2018 vom Vorverwalter übernommen wurde. Es liegen nur wenige Unterlagen aus der Zeit vor 2018 vor.
Im Jahr 2005 wurde die Terrassenverglasung in Top 3 ordnungsgemäß angezeigt und baubehördlich bewilligt. Ob die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nach § 16 WEG erfolgte konnte nicht festgestellt werden, da keine Unterlagen dazu vorliegen.
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten der Sachverständigen Kathrin Reitz MSC
MRICS empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

Grundriss (388 KB)

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 18.04.2026 16:55:08 MESZ