Versteigerung - Wohnung W 3 St II
24 E 13/21h
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
13.11.2024
am 18.12.2024 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Favoriten, 1.Stock, Saal II
01/60148 DW 307 620
Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 2.Stock, Zimmer 226
mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Zu diesen Liegenschaftsanteilen gehört kein Zubehör.
In Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot EUR 120.000,00.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 17.900,00 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Vom Ersteher sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
→ Die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen sowie die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Eigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers gemäß § 27 WEG
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Auf das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz wird hingewiesen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der vorbezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorbezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
01102 Inzersdorf Stadt
366
818/91
90
Fernkorngasse 49
1100 Wien
Eigentumswohnung
Die ggst. Liegenschaft EZ 366, bestehend aus dem GST 818/91, ist eine Eckliegenschaft, die in leichter Hanglage gelegen und rechteckig ausgestaltet ist. Sie verfügt an der Fernkorngasse und an der Karmarschgasse über eine Straßenfrontlänge von rd. 54 m und an der Davidgasse über eine Straßenfrontlänge von rd. 56 m und gem. Grundbuch insgesamt über eine Fläche von 3.010 m².
Auf der Liegenschaft befindet sich eine in den 70er Jahren errichtete und unterkellerte Wohnhausanlage. Die Erschließung erfolgt über 3 Stiegen. Die ggst. Wohnung befindet sich an der Stiege 2 (Fernkorngasse) und verfügt diese über 7 Geschoße über Niveau (EG-6. OG). Die Garagenzufahrt befindet sich in der Van-der-Nüll-Gasse. Ein Aufzug ist an jeder Stiege vorhanden.
Die ggst. Wohnung befindet sich im Erdgeschoß (tatsächlich Hochparterre) und sind die Fenster bzw. die ehem. Loggia/Veranda ausschließlich straßenseitig auf die Fernkorngasse ausgerichtet.
Ausstattung/Erhaltungszustand:
Türen: Eingangstür – Holztür in Holzzarge; Innentüren – Holztüren tlw. mit Glaseinsatz und Holzschiebetüren in Holz-/Metallzargen
Böden: Laminat, Fliesen
Wände: gemalt, gefliest (Mosaikfliesen in der Dusche und in der Küche, Spiegelfliesen im WC)
Decke: gemalt, WC tapeziert
Fenster: Kunststoffisolierglasfenster und -tür, tlw. Milchglas
Heizung/Technik: Ölzentralheizung, Radiatoren, Handtuchtrockner im Bad
Sanitär: Stand-WC mit Oberputzspülkasten, Handwaschbecken; Dusche (gemauert mit Glastür), Waschbecken, Handtuchtrockner; jeweils statische Entlüftung;
Sonstige Ausstattung: Gegensprechanlage, Telekomanschlüsse, Thermostat, Sicherungskasten
Veranda: Kunststoffisolierglastür/-fenster, Boden Teppich, Wände/ Decke gemalt, Heizkörper, Lichtstrom, sämtliche Leitungen auf Putz verlegt. Die ggst. Wohnung befindet sich in einem insgesamt durchschnittlichen-ordentlichen Erhaltungszustand. Die Ausstattung ist tlw. optisch leicht veraltet und sind auch die Oberflächenmaterialen tlw. etwas abgewohnt. In der Duschkabine ist tlw. eine stärkere Schimmelbildung ersichtlich. Die ggst. Wohnung W 3 St II verfügt lt. Einreichplan vom 22.04.2005 über eine Wohnnutzfläche von 60,02 m². Ein Kellerabteil ist nicht vorhanden.
3.010 m²
60,02 m²
179.000,00 EUR
kein Zubehör
17.900,00 EUR
120.000,00 EUR
Hausverwaltung RA Dr. Heinz Stöger, Seilerstätte 28, 1010 Wien, Tel. 01 512 20 66, Email office@hst.at
Verkehrswert bestandfrei: € 179.000,-
Langgutachten (pdf) (11143 KB)
Ergänzungsgutachten (11183 KB)
GutachtensergänzungMietvertrag (773 KB)
Auflösungsvereinbarung (163 KB)