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Dienststelle:

BG Mödling (161)

Aktenzeichen:

5 E 68/23a

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

22.11.2024

Versteigerungstermin:

am 10.01.2025 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Mödling, Saal 1/Erdgeschoß

Besichtigungszeit:

Besichtigungszeit: Der Verpflichtete hat Bietinteressenten die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten, wobei auch Dritte die Besichtigung zu dulden haben (§ 176 Abs 1 EO). Die Festsetzung bestimmter Besichtigungszeiten bzw. eines Besichtigungstermins erfolgt nur über rechtzeitigem schriftlichen Antrag.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

In das Schätzgutachten und allenfalls auch in die Versteigerungsbedingungen können Sie Einsicht nehmen: täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Bezirksgericht Mödling, Einlaufstelle, Zimmer 1 (EG). Gegen Kostenersatz können Ablichtungen angefertigt werden.
Das Schätzgutachten sowie dessen Kurzfassung sind aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).

Sonstiges:

Allgemeine Aufforderung
Rechte an der Liegenschaft, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

16123 Sparbach

EZ:

58

Grundstücksnr.:

351

BLNr:

2

Liegenschaftsadresse:

Sparbach 44

PLZ/Ort:

2393 Sparbach


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein Bestandsobjekt in offener Bauweise sowie eine Garage. Das Gebäude wurde entsprechend der vorliegenden Unterlagen im Bauakt zuletzt um 1962 um- und zugebaut. Die technischen Einrichtungen wurden nicht auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft. Eine Aussage über die Funktionsfähigkeit dieser ist somit nicht möglich. Insgesamt weist das Objekt einen teilweise devastierten, stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Garage konnte im Rahmen der Befundaufnahme mangels Zugänglichkeit nicht besichtigt werden. Der überwiegende Teil des Grundstücks ist begrünt. Im nördlichen Grundstücksteil befindet sich eine Zugangstüre zum vorbeiführenden Waldweg. Das rückwertige Nebengebäude ist augenscheinlich nicht mehr vorhanden.

Grundstücksgröße:

1.319 m²

Objektgröße:

137,71 m²


Schätzwert:

440.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

44.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

220.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Öffentlich rechtliche Lasten.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug sind mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
Im oben genannten Schätzwert ist keine Umsatzsteuer enthalten. Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe, ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.


Grundriss(e):

Grundriss (155 KB)

Foto(s):

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Ausdruck vom: 27.12.2024 03:49:21 MEZ