Versteigerung - Wohnung 1501/Motorradst.
13 E 118/24y
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
04.11.2025
am 14.1.2026 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Favoriten, 2.Stock, Saal V
01/60148 DW 307 620
Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 2.Stock, Zimmer 226 mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3
WEG),
2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der
Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen
Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines MiOhne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. die sich aeters
soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG),
4. die sub CLNR 1 eingetragene DIENSTBARKEIT der Duldung der Errichtung von
Fernwärme/-kälteleitungen, jeweils inklusive der erforderlichen technischen Einrichtungen
sowie die Duldung des Bestandes, des Betriebes, der Kontrolle, der Instandhaltung, der
Benützung sowie allfälliger baulicher Änderungen dieser Fernwärme-/-kälteleitungen, wobei
die Grundstücke sowohl oberirdisch als auch unterirdisch beansprucht werden, gem Artikel II
Dienstbarkeitsvertrag 2011-07-11 auf Gst 135/67 für Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H.
(FN 97745v),
5. die sub CLNR 4 eingetragene DIENSTBARKEIT der Duldung der Immissionen des
Eisenbahnbetriebs sowie der Verzicht auf die Geltendmachung damit in Zusammenhang
stehender Ansprüche, solange der Eisenbahnbetrieb ordnungs- und bewilligungsgemäß
erfolgt, zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstückes Nr. 135/2 KG 01101, EZ
3633 (ursprünglich inneliegend der EZ 5001 Grundbuch 02001 Eisenbahnbuch),
6. die sub CLNR 5a eingetragene DIENSTBARKEIT des Wegerechtes gem Pkt 5.1.
Dienstbarkeitsvertrag 2016-01-29 auf Gst 3242/12 KG 01006 Landstraße und Gst 135/67 KG
01101 Favoriten für
- Gst 3242/10 KG 01006 Landstraße und Gst 135/63 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3675
KG 01101 Favoriten
- Gst 3242/11 KG 01006 Landstraße und Gst 135/64 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3676
KG 01101 Favoriten
- Gst 3242/7 KG 01006 Landstraße und Gst 135/140 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3674
KG 01101 Favoriten
unter Berücksichtigung von CLNR 5b: TZ 2513/2023 (Entscheidendes Gericht BG Innere
Stadt Wien – 5622/2023): aufgrund der KG-Grenzänderung wurde die
Grundstücksbezeichnung 3242/12 KG 01006 Landstraße in Gst 2814 KG 01101 Favoriten
geändert,
7. die sub CLNR 6a eingetragene DIENSTBARKEIT der gemeinsamen Nutzung der
Technikräume und -anlagen gem Pkt 9.1. Dienstbarkeitsvertrag 2016-01-29 auf Gst 3242/12
KG 01006 Landstraße und Gst 135/67 KG 01101 Favoriten für
- Gst 3242/10 KG 01006 Landstraße und Gst 135/63 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3675
KG 01101 Favoriten
- Gst 3242/11 KG 01006 Landstraße und Gst 135/64 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3676
KG 01101 Favoriten
- Gst 3242/7 KG 01006 Landstraße und Gst 135/140 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3674
KG 01101 Favoriten
unter Berücksichtigung von CLNR 6b: TZ 2513/2023 (Entscheidendes Gericht BG Innere
Stadt Wien – 5622/2023): aufgrund der KG-Grenzänderung wurde die
Grundstücksbezeichnung 3242/12 KG 01006 Landstraße in Gst 2814 KG 01101 Favoriten
geändert,
8. die sub CLNR 7a eingetragene DIENSTBARKEIT des Rechts zur Führung von
Leitungen gem Pkt 13.1. Dienstbarkeitsvertrag 2016-01-29 auf Gst 3242/12 KG 01006
Landstraße und Gst 135/67 KG 01101 Favoriten für
- Gst 3242/10 KG 01006 Landstraße und Gst 135/63 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3675
KG 01101 Favoriten
- Gst 3242/11 KG 01006 Landstraße und Gst 135/64 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3676
KG 01101 Favoriten
- Gst 3242/7 KG 01006 Landstraße und Gst 135/140 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3674
KG 01101 Favoriten
unter Berücksichtigung von CLNR 7b: TZ 2513/2023 (Entscheidendes Gericht BG Innere
Stadt Wien – 5622/2023): aufgrund der KG-Grenzänderung wurde die
Grundstücksbezeichnung 3242/12 KG 01006 Landstraße in Gst 2814 KG 01101 Favoriten
geändert,
9. die sub CLNR 8a eingetragene DIENSTBARKEIT des Rechts der gemeinsamen
Nutzung des Kinderspielplatzes gem Pkt 17.1. Dienstbarkeitsvertrag 2016-01-29 auf Gst
3242/12 KG 01006 Landstraße und Gst 135/67 KG 01101 Favoriten für
- Gst 3242/10 KG 01006 Landstraße und Gst 135/63 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3675
KG 01101 Favoriten
- Gst 3242/11 KG 01006 Landstraße und Gst 135/64 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3676
KG 01101 Favoriten
unter Berücksichtigung von CLNR 8b: TZ 2513/2023 (Entscheidendes Gericht BG Innere
Stadt Wien – 5622/2023): aufgrund der KG-Grenzänderung wurde die
Grundstücksbezeichnung 3242/12 KG 01006 Landstraße in Gst 2814 KG 01101 Favoriten
geändert,
10. die sub CLNR 9a eingetragene REALLAST der Betriebsführung, Wartung,
Instandhaltung und Erneuerung gem Pkt 19.2.5. a) , b) und c) Dienstbarkeitsvertrag 2016-01-
29 auf Gst 3242/12 KG 01006 Landstraße und Gst 135/67 KG 01101 Favoriten für
- Gst 3242/10 KG 01006 Landstraße und Gst 135/63 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3675
KG 01101 Favoriten
- Gst 3242/11 KG 01006 Landstraße und Gst 135/64 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3676
KG 01101 Favoriten
- Gst 3242/7 KG 01006 Landstraße und Gst 135/140 KG 01101 Favoriten jeweils in EZ 3674
KG 01101 Favoriten
unter Berücksichtigung von CLNR 9b: TZ 2513/2023 (Entscheidendes Gericht BG Innere
Stadt Wien – 5622/2023): aufgrund der KG-Grenzänderung wurde die
Grundstücksbezeichnung 3242/12 KG 01006 Landstraße in Gst 2814 KG 01101 Favoriten
geändert,
11. die sub CLNR 32 eingetragene Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen
gem § 32 WEG 2002 gemäß Punkt 8 des Wohnungseigentumsvertrages vom 16.12.2019 (§
32 Abs 8 WEG 2002).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 45.200,--. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung
samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 EO idF EO-Nov 2000 insofern von den
gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, als laut Beschluss vom 29.9.2025 (ON
41)
a. die wie folgt bezeichneten Miteigentrumsanteile der verpflichteten Partei, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer Wohnung verbunden ist, nämlich,
Anteil 60/11291, KG 01101, EZ 3677, BLNr 100, verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung 1501
Adresse: 1100 Wien, Arsenalstraße 16/Alfred-Adler-Straße 2
Gesamtfläche der Liegenschaft 1602m2, Gst Nr 135/67, 2814
Nutzfläche des Objekts:
Wohnung: 53,06 m²
Balkon: 6,92 m²
Kellerabteil: 4,59 m²
Schätzwert: EUR 447.000,--
Anteil 2/11291, KG 01101, EZ 3677, B LNR 101, verbunden mit Wohnungseigentum an
Motorrad-Abstellplatz 1
Adresse: 1100 Wien, Arsenalstraße 16/Alfred-Adler-Straße 2
Gesamtfläche der Liegenschaft 1602 m²
Gst Nr 135/67, 2814
Nutzfläche des Objekts: 3,3 m²
Schätzwert: EUR 5.000,--
gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO gemeinsam unter Zugrundelegung des Schätzwertes von in Summe EUR 452.000,-- versteigert werden.
b.
für die gegenständlichen 60/11291-Liegenschaftsanteile (BLNR 100, verbunden mit
Wohnungseigentum an W 1501) EZ 3677, KG 01101 Favoriten, der Betrag von
EUR 370.000,--- und
für die gegenständlichen 2/11291-Liegenschaftsanteile (BLNr 101, verbunden mit
Wohnungseigentum an Motorrad-Abstellplatz 1) EZ 3677, KG 01101 Favoriten, der Betrag
von EUR 3.000,--,
insgesamt – unter Berücksichtigung der gemeinsamen Versteigerung laut oben Punkt a. –
sohin der Betrag von EUR 373.000,-- der Versteigerung als geringstes Gebot zugrunde
gelegt wird.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6
Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl.
11/1998, idF LGBl. Nr. 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen
Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen
Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im
Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses
Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes
erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw.
können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der
für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft
zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung bei Superädifikaten
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch
nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht
anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht
genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
01101 Favoriten
3677
100, 101
Arsenalstraße 16 ident Alfred-Adler-Straße 2
1100 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Das Objekt ist im 15. Stock des Gebäudes situiert und wird vom allgemeinen Gang über eine einflügelige Holzsicherheitstüre betreten. Die Wohnung besteht aus einem Vorraum, einem Abstellraum, einem Bad mit WC, einer Wohnküche mit angeschlossenem Balkon und einem Zimmer.
Sie ist sowohl in Richtung Westen als auch Richtung Südosten ausgerichtet und verfügt über in diese Richtung orientierte Fenster, die über die Gleise des Hauptbahnhofes blicken lassen. Die Wohnung ist mit Außenjalousien ausgestattet. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung nicht möglich. Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels einer Hauszentralheizung und Fußbodenheizung in den einzelnen Räumen. Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser- und Kanalanschluss sowie über eine Gegensprechanlage.
Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt. Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.
Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet.
Der bewertungsgegenständliche Motorradabstellplatz liegt im Erdgeschoss der allgemeinen Tiefgarage, die sich über den gesamten Baukomplex zieht und wird von der allgemeinen Garagenzufahrt erschlossen. Es bestehet ein direkter Zugang zum allgemeinen Stiegenhaus des bewertungsgegenständlichen Objekts unmittelbar neben dem Stellplatz 1. Der Boden der Garage ist beschichtet, Wände und Decke sind gemalt. Am Tag der Befundaufnahme wurde durch die verpflichtete Partei lediglich der Parkplatz 126 vorgezeigt.
1.602 m²
53,06 m²
452.000,00 EUR
kein Zubehör
45.200,00 EUR
373.000,00 EUR
Es wird empfohlen ins Langgutachen Eisicht zu nehmen.























