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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Leibnitz (660)

Aktenzeichen:

7 E 28/24b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

13.11.2025

Versteigerungstermin:

am 18.12.2025 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Leibnitz, Kadagasse 8, 8430 Leibnitz, Verhandlungssaal C/Erdgeschoss

Besichtigungszeit:

Pappelweg 2a, 8434 Tillmitsch
21.11.2025 von 09:00 bis 09:30 Uhr


Grundbuch:

66182 Tillmitsch

EZ:

2215

Grundstücksnr.:

2216/2

BLNr:

55 und 56

Liegenschaftsadresse:

Pappelweg 2a

PLZ/Ort:

8434 Tillmitsch


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaften am Pappelweg 2, 4, 6 und 8 befinden sich am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde Tillmitsch in einem ruhigen, überwiegend als Wohngebiet genutzten Bereich. Der Pappelweg ist über eine Nebenstraße direkt an die Grazer Straße (B67) angeschlossen, die die Region mit der Bezirksstadt Leibnitz sowie mit der Landeshauptstadt Graz verbindet. Die Anbindung an das überregionale Straßennetz ist durch die nahegelegenen Autobahnanschlüsse Gralla (ca. 4 km) und Lebring (ca. 5,5 km) an die A9 Pyhrnautobahn gegeben. Dadurch sind sowohl die südsteirischen Wirtschaftszentren als auch das Grazer Stadtgebiet in kurzer Zeit erreichbar.
Die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr ist ebenfalls gegeben. In der näheren Umgebung des Pappelwegs befinden sich Haltestellen der Buslinien 614 und 615.
Der Pappelweg zweigt von der Badstraße nach Osten ab und bildet sohin eine Stichstraße, die zur Liegenschaft mit den bewertungsgegenständlichen Objekten führt. Die Liegenschaft bildet eine unregelmäßige Konfiguration, die Form ähnelt einem Trapez. Vom Pappelweg führt eine asphaltierte Straße an der südwestlichen Grundgrenze zu den an der nordöstlichen Grundgrenze situierten Carports für 9 KFZ. Die 14 Freiparkplätze an der westlichen grundgrenze werden über den Pappelweg erschlossen. Die gegenständliche Liegenschaft EZ 2215, Katastralgemeinde 66182 Tillmitsch besteht aus dem GST-NR 2216/2. Auf der Liegenschaft wurde eine Wohnhausanlage in Massivbauweise mit acht Wohnungen errichtet. Die Objekte sind nicht unterkellert, insgesamt besteht die Anlage aus vier Häusern, wobei in jedem Haus jeweils zwei Wohnungen untergebracht sind. Alle vier Häuser bestehen aus Erdgeschoss und Obergeschoss. Im Wohnhaus Pappelweg 2 befindet sich die bewertungsgegenständliche Wohnung W 2a.
An der Wohnung wurde zu TZ 891/2022 Wohnungseigentum begründet. Die Wohnung weist laut Nutzwertgutachten eine Nutzfläche von 84,60 m² auf. Sie ist mit einer Terrasse im Erdgeschoss und einem Balkon im Obergeschoss ausgestattet. Der Wohnung sind eine Grünfläche im Ausmaß von 157,28 m², sowie eine Lagerbox im Ausmaß von 3,57 m² als Zubehör zugewiesen.
Das im Jahr 2021 fertig gestellte Gebäude in dem sich die Wohnung befindet, wird über einen befestigten, asphaltierten Weg von der Zufahrtsstraße erreicht. Dieser Zugang befindet sich im Allgemeineigentum der Miteigentümergemeinschaft. Der in der Natur errichtete Zaun mit der Zugangstür wurde daher auf einer Allgemeinfläche errichtet und sperrt einen Teil der Allgemeinfläche ab.
Vom Zugang wird das Erdgeschoss direkt erschlossen, die Wohnung besteht im Erdgeschoss aus Diele, Abstellraum, WC sowie einer Wohnküche. Von der Wohnküche wird die Terrasse über eine Terrassentür erreicht. 
Über eine Treppe, die von der Diele in das Obergeschoss führt, erreicht man im Obergeschoss den Vorraum, welcher zwei Kinderzimmer ein Badezimmer und das Schlafzimmer erschließt. Das Objekt ist wärmegedämmt und mit einem Satteldach abgedeckt. Die Wohnung ist mit Kunststofffenstern mit Isolierverglasung ausgestattet. Zur Verdunkelung sind außen liegende Jalousien angebracht. Die Türen im Inneren sind als Vollbautüren ausgeführt.
Die Gehbelege sind im Vorraum sowie in den Sanitärräumen keramisch verfließt, die Gehbelege in den Wohnräumen sind mit Parkett ausgestattet. Das aufgehende Mauerwerk ist gespachtelt und verputzt sowie mit weißem Anstrich versehen. Die Sanitärausstattung ist in normaler Qualität ausgeführt, die Türen sind als Vollbautüren ausgeführt. 

Die Räume im Obergeschoss sind mit geringfügigen Dachschrägen ausgeführt worden.
Die Heizung erfolgt über eine Flächenheizung, als Wärmequelle dient Nahwärme. Der Technikraum befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes und ist von außen zugänglich.
Die Wohnung ist als gepflegt zu bezeichnen. Die geringen Gebrauchspuren entsprechen der normalen Nutzung aufgrund des jungen Alters. Im Bereich der Deckenanschlüsse sind Rissbildungen aufgetreten.

Grundstücksgröße:

2.265 m²

Objektgröße:

84,60 m²


Schätzwert:

237.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Als Zubehör ist eine Einbauküche aus furnierten Korpussen mit Ober- und Unterschränken sowie einer Kunststoffarbeitsplatte eingebaut worden. Die Küche ist mit einfachen Elektrogeräten ausgestattet (Cerankochfeld, Dunsthaube, Microwelle, Backrohr).

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

2.500,00 EUR

Vadium:

23.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

177.750,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Bekannt gemacht am 13.11.2025

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Pappelweg 2a, 8434 Tillmitsch, 21.11.2025 von 09:00 bis 09:30 Uhr


Ausdruck vom: 01.12.2025 18:02:14 MEZ