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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Hernals (014)

Aktenzeichen:

19 E 855/25k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

21.04.2026

Versteigerungstermin:

am 12.06.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Hernals, Kalvarienberggasse 31, 1170 Wien, 3 Stock - Saal D

Telefonkontakt:

01/ 40425-308420 [8-12 Uhr]

Besichtigungszeit:

Die verpflichtete Partei
A&Co Grundstein64 Projekt GmbH
Tiefer Graben 19/2 - 1010 Wien,
hat die Besichtigung der
Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die
Festlegung bestimmter Besichtigungszeiten bzw. eines Besichtigungstermines durch das
Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag.

Sonstiges:

Das Originalgutachten kann täglich zwischen 8:00 und 12:00 bei diesem Gericht (Zi. 207)
eingesehen werden.
Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen
auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher
angenommen.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen EU/EWR-
Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass) od. eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem
Wr. AusländergrunderwerbsG vorlegen.
VOLLMACHTEN (und gegebenenfalls müssen beglaubigt sein. Firmenbuchauszüge)
Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die
Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet.


Grundbuch:

01403 Neulerchenfeld

EZ:

231

Grundstücksnr.:

.122

BLNr:

5

Liegenschaftsadresse:

Grundsteingasse 64

PLZ/Ort:

1160 Wien


Kategorie(n):

Mietshaus

Beschreibung (WE):

Zinshaus mit 24 Wohnungen, 2 als Büros genutzte Geschäftslokale, 1 Einzelgarage (Objekt-Gesamtnutzfläche 1.181,15 m²)

Grundstücksgröße:

621 m²


Schätzwert:

3.093.600,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

309.360,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.546.800,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Der Schätzwert errechnet sich unter der Annahme, dass sämtliche Objekte nach der Begründung von Wohnungseigentum abverkauft werden können.
Die gemäß § 143 Abs. 1 EO zu übernehmenden Abgaben betragen insgesamt EUR 14.803,68.
Die vom Ersteher zu übernehmenden Barkautionen betragen insgesamt mindestens EUR 1.800,00. Ob noch weitere Kautionen erlegt wurden, ist nicht bekannt.
Auf das Risiko des Erstehers aufgrund der unsicheren Vermietungssituation zahlreicher Objekte wird ausdrücklich hingewiesen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Zinshaus

Foto(s):

Foto Straßenansicht (43 KB) Foto Stiegenhaus (80 KB) Foto Gang (78 KB) Foto Keller (96 KB) Foto Dachboden (108 KB)


Bekannt gemacht am 21.4.2026

Sonstiges Edikt

"Sonstiges" von Das Originalgutachten kann täglich zwischen 8:00 und 12:00 bei diesem Gericht (Zi. 301), eingesehen werden., Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen, auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher, angenommen., Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen EU/EWR-, Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass) od. eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem, Wr. AusländergrunderwerbsG vorlegen., VOLLMACHTEN (und gegebenenfalls müssen beglaubigt sein. Firmenbuchauszüge), Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die, Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet. auf Das Originalgutachten kann täglich zwischen 8:00 und 12:00 bei diesem Gericht (Zi. 207), eingesehen werden., Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen, auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher, angenommen., Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen EU/EWR-, Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass) od. eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem, Wr. AusländergrunderwerbsG vorlegen., VOLLMACHTEN (und gegebenenfalls müssen beglaubigt sein. Firmenbuchauszüge), Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die, Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet. geändert.


Ausdruck vom: 25.04.2026 19:51:46 MESZ