Versteigerung - Baulandgrundstück - Baurecht
24 E 37/24y
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
19.03.2026
am 29.04.2026 um 10:00 Uhr
BEZIRKSGERICHT Fünfhaus, Gasgasse 1-7, 1150 Wien, Verhandlungssaal X (römisch zehn)
01/89143-308020, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Vgl davor bitte FELD „SONSTIGE HINWEISE“
Entfällt (unbebaute Liegenschaft.
Eine Kopie des Gutachten kann täglich von 08:30 bis 12:00 auf Zimmer A-213 des Bezirksgerichts nach telefonische Voranmeldung: 01/89143-308020 eingesehen werden. Das GESAMTE Gutachten ist ohnehin in der Ediktsdatei abrufbar.
Es handelt sich um eine WIEDERVERSTEIGERUNG.
Versteigert wird ein " BAURECHT" , vgl § 1Abs 1 BauRG "Ein Grundstück kann mit dem dinglichen, veräußerlichen und vererblichen Rechte, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben, belastet werden (Baurecht).".
Zu Frage der Beschaffenheit (Beschreibung, Fotos, Pläne, Bewertung) der Liegenschaft: Die Befundaufnahme erfolgte durch den Sachverständigen ohne Beisein des Richters. Fragen dazu können daher durch Einsichtnahme in das ausführlich schriftliche Gutachten abgeklärt werden, welches auch im Volltext in der Ediktsdatei abrufbar.
H E R V O R Z U H E B E N ist:
O Das VADIUM kann NUR(!) in Form eines Sparbuches (Namenssparbuch oder Losungswortsparbuch; echte SPAR-URKUNDE, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“ odgl) erlegt werden; Bargeld, Scheck, Überweisung, Bankgarantie odgl sind NICHT zulässig (vgl „SONSTIGE HINWEISE“). Die Rechtslage lässt NUR!! eine Sparurkunde als Vadium zu, selbst, wenn manche Banken kein Sparbuch ausstellen wollen. Auf dem Sparbuch darf auch ein Mehrbetrag erliegen. Auf Wunsch kann das in Verwahrung genommene Sparbuch nach vollständigem Erlag des Meistbots wieder ausgefolgt werden.
O Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, so ist die Vorlage einer BEGLAUBIGTEN SPEZIALVOLLMACHT erforderlich. (vgl „SONSTIGE HINWEISE“)
O Als Interessent (Ersteher) wird NUR (!) zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft nachweisen kann durch entweder (a) Reisepass oder (b) Personalausweis oder (c) Lichtbildausweis in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis
O Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz anzuwenden: Sie werden NUR (!) dann zum Bieten zugelassen, wenn sie den Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb (§ 4 jenes Gesetzes) oder eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist (§ 5 Abs 4 jenes Gesetzes). Zuständige Behörde dafür: MA 35 - Referat 1.1, Dresdnerstraße 39, 1200 Wien. (vgl „SONSTIGE HINWEISE“)
O Bitte beachten Sie auch den oben in der Mitte anzuklickenden ANHANG ZUM EDIKT!
O Eine Vor-Anmeldung ist für Interessenten nicht erforderlich.
O Eine Erklärung betreffend Verzicht auf die Befreiung der Umsatzsteuer wurde im konkreten Fall NICHT abgegeben.
01214 Unterbaumgarten
931 - BR an EZ 929
121/4
1
Felbigergasse 107A
1140 Wien
bebaubare Liegenschaft
Das Grundstück Nr. 121/4 grenzt nordseitig mit einer Länge in Straßenflucht von rund 12m an die Felbigergasse. Die mittlere Grundstückstiefe beträgt rund 48m.
Die Liegenschaft weist ein leichtes Gefälle in südlicher Richtung auf.
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft EZ 931 ist eine Baurechtseinlage bis 31.12.2118 an der Stammeinlage EZ 929.
Das Grundstück ist unbebaut, ein Baugrubenaushub für die Errichtung eines Neubaus gemäß Baubewilligung vom 11.03.2022 ist erfolgt (Baubeginnsanzeige am 20.02.2023).
Gartenseitig befindet sich Wasser in der Baugrubensohle. Die seitlichen Sicherungsbereiche der Böschungen sind teilweise erodiert und befinden sich zum Teil auf den seitlich angrenzenden Nachbargrundstücken (ON 107 und ON 107B). Im Jahr 2023 erfolgte eine Bauzustands-Überprüfung durch die Baubehörde. Da bisher keine weiteren Baumaßnahmen stattgefunden haben, besteht die Gefahr, dass die seitlichen Böschungssicherungen (Böschungen) weiter abrutschen und die Nutzung der seitlichen Nachbargrundstücke gefährden.
Gemäß Einreichplanung vom 21.03.2021 und Baubewilligung vom 11.03.2022 ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit zwei Untergeschossen, einem Erdgeschoss, drei Obergeschossen und zwei Dachgeschossen im straßenseitigen Bereich der Liegenschaft unter Berücksichtigung des widmungsmäßig vorgeschriebenen Vorgartenbereiches zur Felbigergasse geplant. Die Planung umfasst 21 kleine Wohnungen (Ein- bzw. Zweizimmerwohnungen mit rund 30m² bis maximal rund 57m² NF) mit gesamt rund 790m² Nutzfläche und 12 Abstellplätze in der Garage im 2. Untergeschoss.
633 m²
227.000,00 EUR
kein Zubehör
22.700,00 EUR
113.500,00 EUR
Die Grundbuch einverleibte
REALLAST der Verpflichtung zur Zahlung des jährlichen Mindest-Bauzinses von EUR 56.000,-- gem P IV Baurechtsvertrag 2020-01-23 IST ZU ÜBERNEHMEN.
Der Vertrag ist - für alle Kaufinteressenten ersichtlich - im Gutachten als Beilage angeschlossen.
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
1140 Wien, Felbigergasse 107A
1140 Wien, Felbigergasse 107A



