Versteigerung - Grünlandgrundst. Hälfteanteil
89 E 28/24m
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
24.10.2025
am 12.12.2025 um 10:00 Uhr
Saal F, 2. Stock Altbau, 1210 Wien, Gerichtsgasse 6
01/27-770 DW 307917
Einsicht in die Versteigerungsunterlagen:
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Die sich auf die Liegenschaften beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kaufinteressenten in der Geschäftsabteilung 89 des Bezirksgerichts Floridsdorf (Zimmer 2106, Zubau 1. Stock) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden.
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Dort sind auch Kopien des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
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Die beiden Miteigentumsanteile BLNR 2 und 5 werden gemeinsam versteigert.
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Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Als Vadium (Sicherheit) kommen nur Sparbücher in Betracht.
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Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz:
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Gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 56/2010, dürfen zum Bieten nur Personen zugelassen werden, die die in § 1 Abs 2 dieses Gesetzes genannte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen oder nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes sind oder dass ein Ausnahmetatbestand nach § 3 dieses Gesetzes vorliegt.
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Nötige Dokumente zum Bieten:
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Zum Bieten werden nur Personen zugelassen, die folgende Nachweise (im Original) vorlegen:
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1) Für sich selbst einen amtlichen Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität.
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2) Wenn Sie für eine andere Person bieten wollen: Eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht dieser Person, die ausdrücklich auch die Befugnis zur Vertretung bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft umfassen muss.
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3) Ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Person, die für sich selbst bieten will oder für die geboten werden soll. Dieser Nachweis kann ein Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis sein. Ein Führerschein oder eine sonstiger Ausweis, aus dem sich die Staatsbürgerschaft nicht ergibt, genügt nicht.
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Alternativ zum Nachweis der Staatsbürgerschaft kann eine Genehmigung oder Negativbestätigung gemäß § 1 Abs 2 des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes vorgelegt werden.
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Wenn für eine juristische Person geboten werden soll, sind für diese juristische Person die im Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
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Ungültige Vereinbarungen:
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Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
01613 Leopoldau
5415
2455/1
2+5
bei Sommerweg
1210 Wien
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft
Die Liegenschaft besteht aus dem Grundstück mit der Nr. 2455/1 in der EZ 5415 und erstreckt sich vom Einkaufszentrum "SeyMein" in nördlicher Richtung (parallel zur Seyringer Straße) über den Sommerweg bis zum Winterweg. Nördlich des Sommerweges grenzt die Liegenschaft ostseitig an ein mit Siedlungshäusern bzw. Einfamilienhäusern bebautes Siedlungsgebiet. Westseitig sind weitere Grünlandflächen (Ackerflächen) vorhanden. Das Grundstück wird derzeit gemeinsam mit den angrenzenden Grünlandgrundstücken als Ackerfläche genutzt. Der Sommerweg als Verkehrsfläche kreuzt die Grundstücksfläche und ist gemäß Grundbuch und Kataster Teil des bewertungsgegenständlichen Grundstückes.
Nördlich des Winterweges befindet sich die Nordbahnstrecke der ÖBB.
Die Liegenschaft ist als nahezu eben und waagrecht zu bezeichnen und weist eine mittlere Breite von rund 10m bis rund 15m auf. Die Längsausdehnung beträgt rund 1.350m.
Bewertungsgegenständlich ist der Hälfte-Anteil der Liegenschaft (B-LNR. 2 – ¼-Anteil und B-LNR. 5 – ¼-Anteil).
16.247 m²
325.000,00 EUR
kein Zubehör
32.500,00 EUR
162.500,00 EUR
Bewertungsgegenständlich ist der Hälfte-Anteil der Liegenschaft.
nicht verfügbar


