Verschiebung - Eigentumswohnung
28 E 1201/24z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
17.03.2025
Die auf den 03.04.2025 anberaumte Tagsatzung zur Versteigerung wurde
VERSCHOBEN auf den 08.05.2025 , 09 Uhr 00!
Der Besichtigungstermin wurde ebenfalls verschoben :
auf den 30.04.2025 (vormals 18.03.2025).
am 08.05.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Feldkirch, Churerstraße 13, Saal 104
05 76014 343 184
am 30.04.2025 um 10:30
in 6800 Feldkirch, Feldkreuzweg 23, 23a, Top W 45
am 03.04.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Feldkirch, Churerstraße 13, Saal 104
92102 Altenstadt
3926
.1630, .1631
29
Feldkreuzweg 23 + 23a
6800 Feldkirch
Eigentumswohnung
Die gegenständliche Wohnung W 45 befindet sich im Mehrwohnungshaus Feldkreuzweg 23+23a, 6800 Feldkirch-Altenstadt, im 2. Obergeschoss im Gebäudeteil Feldkreuzweg 23a. Im Gebäude ist kein Lift eingebaut.
Das Gebäude wurde 1965 erbaut. Vor ca. 10 Jahren wurde eine Generalsanierung durchgeführt, wie Erneuerung der Dachdeckung, Fenstertausch und Erneuerung des Eingangsportales und Briefkastenanlage, Einbau einer Fernwärmeheizung sowie Malerarbeiten.
Die Wohnung w 45 hat eine Nutzfläche von 77,30 m², einen Balkon mit 5,72 m² sowie einen Kellerraum mit 8,65 m². Die Wohnung wurde vor einigen Jahren generalsaniert. Der Zustand ist dem Alter entsprechend als gut bis sehr gut zu bezeichnen.
433 m²
77,30 m²
260.000,00 EUR
Küche: Einbauküche mit Geräten, Bad: Waschtisch-Unterschrank, Flur: einfache Wandgarderobe, Balkon: Markise mit Gelenk
5.500,00 EUR
26.000,00 EUR
130.000,00 EUR
Verweis auf vollinhaltliches Gutachten.
Laut Energieausweis Nr. 76143-1 betrügt der HWB 59 kWh/m²a, fGEE 1,04.
Die Bauparzellen .1630 und .1631 verfügen über keine eigenen Freiflächen. Die Zufahrt erfolgt über die Gst.-Nrn. 1027/2 und 1025, im Eigentum der Vogewosi.
Der Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Zimmer 9 lit a Umsatzsteuergesetz 1994 verzichtet.
Vollinhaltlicher Verweis auf das Langgutachten mit Beilagen.
Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis, ggf. ein Firmenbuchausdruck, bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle
usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den
Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens
gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn
der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung
der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfändgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit
Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert,
vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den
Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben , so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich
aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den
Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in
Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich
sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber
noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge,
Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren , die noch nicht
pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung
angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis
zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind
ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile
können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert
werden.
Katastralmappe (139 KB)
Flächenwidmung (141 KB)
Darstellung Allgemeinflächen (139 KB)
Ortsplan (143 KB)
Bekannt gemacht am 17.3.2025
Verschiebung
Verschiebung von 03.04.2025 um 11:15 Uhr auf 08.05.2025 um 09:00 Uhr.
"Ort und Zeit der Besichtigung" von am 18.03.2025 um 10 Uhr 00, in 6800 Feldkirch, Feldkreuzweg 23, 23a, Top W 45 auf am 30.04.2025 um 10:30, in 6800 Feldkirch, Feldkreuzweg 23, 23a, Top W 45 geändert.
"Sonstiges" hinzugefügt: Die auf den 03.04.2025 anberaumte Tagsatzung zur Versteigerung wurde, VERSCHOBEN auf den 08.05.2025 , 09 Uhr 00!, Der Besichtigungstermin wurde ebenfalls verschoben :, auf den 30.04.2025 (vormals 18.03.2025).