Versteigerung - Objekt 1
9 E 20/24k
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
02.04.2025
am 08.05.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht, 2620 Neunkirchen, Triester Straße 16, EG, Verhandlungssaal 1
02635 62031 DW 141
Schneebergstraße 110, 2734 Puchberg am Schneeberg
30.4.2025, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Für 30.4.2025, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft
festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen
werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Zur Liegenschaft gehören als Zubehör die im Schätzgutachten beschriebene Küche, Sitzgelegenheit
und der Schankbereich im Gesamtschätzwert von EUR 24.700,00.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: die sub C-LNR 9a verbücherte Dienstbarkeit.
Zum Stichtag 15.11.2024 lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben von
EUR 9.219,70 auf der zu versteigernden Liegenschaft.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das
Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen
Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablich-
tungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Die zu leistende Sicherheit (Vadium)
beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch 1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur
Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist Zwangsversteigerung.
mwp 3 oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist
als Sicherheitsleistung geeignet. Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen
(§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen
haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin
bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung
des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung
durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme
der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert,
in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich
sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die
Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der
Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des
bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die
noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung
angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers
aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
23328 Puchberg am Schneeberg
2121
.180; 553/9; 553/19; 1392
1
Schneebergstraße 110
2734 Puchberg am Schneeberg
gewerbliche Liegenschaft
Die gegenständliche Liegenschaft liegt nördlich sowie südlich der Schneebergstraße.
Das nördlich gelegene Grundstück ist mit einem klassischen Landhotel bebaut. Die Bebauung besteht schon seit Jahrzehnten und wurde laufend erweitert sowie umgebaut und besteht aus Keller, Erdgeschoß, Obergeschoß und ausgebautem Dachgeschoß.
Auf dem Grundstück befindet sich eine gewerbliche Betriebsanlage, die als Gasthof genutzt wurde, weiters sind auch Fremdenzimmer vorhanden.
Lt. Auskunft der beklagten Partei wurde der Betrieb im November 2019 geschlossen. Lt. Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen liegt derzeit keine aufrechte Gewerbeberechtigung vor.
Beheizt wird die Liegenschaft über eine Zentralheizung. Die Wärmeabgabe erfolgt mittels Radiatoren. Die Ölheizung ist nicht mehr in Betrieb. Es sind überwiegend Holzfenster vorhanden. Die Dachdeckung ist als Welleternit ausgeführt.
Lt. Auskunft ist Gewerbeanlage derzeit nicht in Betrieb.
Die Fassade ist geputzt, nicht wärmegedämmt und an der Vorderseite im Dachgeschoß mit einer Holzverkleidung ausgeführt.
4.499 m²
633.400,00 EUR
Küche, fixe Bestuhlungen, Schrankbereich
24.700,00 EUR
65.810,00 EUR
329.050,00 EUR
Verkehrswert inkl. Zubehör:
658.100€
nicht verfügbar
nicht verfügbar