Versteigerung - Eigentumswohnung
105 E 11/23z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
17.04.2026
am 01.06.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Deutschlandsberg, Verhandlungssaal III, Erdgeschoss
03462/2435
Bezeichnung der Liegenschaftsanteile:
Eigentumswohnung W2 mit den verbundenen 37/81-Miteigentumsanteilen als Teil der Liegenschaft Grazer Straße 102, 8530 Deutschlandsberg. Die Wohnung W2 weist eine Nutzfläche von ca. 185,44 m² auf. Zur Wohnung W2 gehört ein Garten mit ca. 1.082 m² sowie einem Carport mit ca. 18 m².
Wie im Lageplan des Einreichplans von circa 1974/75 ersichtlich ist, besteht eine Verrohrung im Bereich zwischen Wohnhaus und Straße. Dieser Bereich befindet sich teilweise auf der Allgemeinfläche und teilweise im Bereich des Gartens der Wohnung W2. Es besteht keine Rechtssicherheit, ob die Verrohrung erhalten werden muss oder entfernt werden kann. Es ist auch nicht klar, ob hinsichtlich der Verrohrung eine Erhaltungs- und Instandhaltungspflicht für die Grundstückseigentümer besteht. Die belastete Fläche beträgt etwa 560 m². Die Verrohrung betrifft die Wohnungseigentumsgemeinschaft, eine Erhaltung oder Entfernung müssten sämtliche Eigentümer tragen (= Risiko eines Erstehers!)
Zur Wohnung W2 gehört als Zubehör eine Küche inkl. Elektrogeräten mit einem Restwert von EUR 7.700,00 sowie ein Schwedenofen mit einem Restwert von EUR 450,00.
Auf das Vorkaufsrecht zu C-LNr. 12a wird hingewiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 10 a 842/2017
Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen
gem § 32 WEG 2002 gem Punkt Viertens Schenkungs- Wohnungseigentums- und Verzichtsvertrag 2016-12-14
Der Vertrag ist dem Schätzgutachten beigefügt. Nach Punkt 4 des Vertrages tragen die Eigentümer der jeweiligen Wohnungseigentumsobjekte die Instandhaltungs- und Erhaltungskosten, die ihre Einheit betreffen, selber. Arbeiten an der Dacheindeckung, die 2008 eingebaut wurde, trägt der Eigentümer der Wohnung W2. Die Abrechnung der liegenschaftsbezogenen Bewirtschaftungskosten erfolgt nach Nutzfläche.
Aus Punkt 4 des Vertrages geht ebenfalls hervor, dass sich der Hauptwasserhahn mit den Messeinrichtungen für beide Einheiten in der Wohnung W1 befindet. Seit der OGH Entscheidung vom 03.10.2018 (5 Ob 74/18 w) ist es nicht mehr möglich (und das gilt rückwirkend für alle WE-Verträge), einen zwingend als Allgemeinfläche auszuweisenden Teil einer Liegenschaft (hier: Heiz-/Technikraum) einem WE-Objekt zuzuordnen. Dies führt automatisch zur Aufhebung des Wohnungseigentums. Hier muss also umgehend ein neues Nutzwertgutachten errichtet werden, bei dem der Weg und die Fläche, auf der sich die vorgenannte Technik befindet, als Allgemeinfläche ausgewiesen sind. Es sind gegebenenfalls Umbaumaßnahmen notwendig.
Auf Antrag der betreibenden Partei Volksbank Steiermark AG werden die (gesetzlichen) Versteigerungsbedingungen gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO in Verbindung mit § 188 Abs 4 EO dergestalt abgeändert, dass das geringste Gebot EUR 201.575,00 (= ½ des Schätzwertes) beträgt.
Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaft: EUR 403.150,00
Geringstes Gebot: EUR 201.575,00
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 40.315,00 und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde, welche nach Möglichkeit nur eine Einlage in Höhe des Vadiums aufweisen soll, zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
61025 Hörbing
428
607
3
Grazer Straße 102_2
8530 Deutschlandsberg
Wohnungseigentumsobjekt
Das Wohnungseigentumsobjekt befindet sich im Dachgeschoß eines Zweifamilienhauses mit eigenem Zugang im Erdgeschoß. Es sind Dachschrägen vorhanden. Die ursprüngliche Errichtung des Hauses erfolgte ca. 1975. Es ist bau- und benützungsbewilligt. Es bestehen kleinere Abweichungen zum Einreichplan - z.B.: Loggia ist als Raum verblieben, Carport wurde abweichend errichtet.
2.750 m²
185,44 m²
395.000,00 EUR
Küche inkl. Elektrogeräte
Schwedenofen
8.150,00 EUR
40.315,00 EUR
201.575,00 EUR
Durch eine OGH-Entscheidung vom 3.10.2018 (5Ob 74/18w) entspricht das Nutzwertgutachten nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Es sind Anpassungen bzgl. der Zugänglichkeit des Heiz-/Technikraumes sowie der Lage der Elektro-Panzersicherungen vorzunehmen.



































