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Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

20 E 66/24f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

25.04.2025

Versteigerungstermin:

am 28.05.2025 um 09:45 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innsbruck, Bruneckerstraße 3, Verhandlungsssal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

14. Mai 2025 um 11.00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Zimmer 3.14, 3. Stock
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Die 74+6/6235 Miteigentumsanteile in EZ 1771, KG 81136 Wilten (Wohnung Top W4 und KFZ-
Abstellplatz P20) werden nur gemeinsam ausgeboten und versteigert: Bei dieser Versteigerung wird
gemäß § 146 Abs 1 EO von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem die
genannten Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer
Wohnung/Wohnungseigentumsobjekt verbunden ist, gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO ausschließlich
gemeinsam unter Zugrundelegung des gesamten Schätzwertes von EUR 385.100,-- versteigert
werden. Das geringste Gebot beträgt daher EUR 192.550,--, das Vadium beträgt EUR 38.510,--.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 6: DIENSTBARKEIT der Errichtung, Erhaltung und Benützung einer Rampe gem Pkt II lit a) Ziff
1 Dienstbarkeitsvertrag 2005-11-02 auf Gst 13/3 für jeweiligen Eigentümer der
Wohnungseigentumseinheit Lager 9 in EZ 1761;
C-LNR 7: DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens gem Pkt II lit a) Ziff 2 Dienstbarkeitsvertrag
2005-11-02 auf Gst 13/3 für Gst 1/2 in EZ 10;
C-LNR 8: DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens gem Pkt II lit a) Ziff 3 Dienstbarkeitsvertrag
2005-11-02 auf Gst 13/3 für Gst 1/1 in EZ 10;
C-LNR 9: DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens gem Pkt II lit a) Ziff 4 Dienstbarkeitsvertrag
2005-11-02 auf Gst 13/3 für Stadtgemeinde Innsbruck (in Vertretung der Allgemeinheit);
C-LNR 10: DIENSTBARKEIT des Gehens sowie der Benützung zu Zwecken von vorzunehmenden
Baumaßnahmen (Erhaltung usw.) gem Pkt II lit a) Ziff 5 Dienstbarkeitsvertrag 2005-11-02 auf Gst 13/3
für Gst 1/1 in EZ 10;
C-LNR 11: DIENSTBARKEIT des Fahrens gem Pkt II lit a) Ziff 6 Dienstbarkeitsvertrag 2005-11-02 auf
Gst 13/3 für Stadtgemeinde Innsbruck (in Vertretung der Allgemeinheit);
C-LNR 12: DIENSTBARKEIT der Mitbenützung des Kinderspielplatzes gem Pkt II lit a) Ziff 7
Dienstbarkeitsvertrag 2005-11-02 auf Gst 13/3 für Gst 1/2 in EZ 10;
C-LNR 13: DIENSTBARKEIT der Duldung der vorübergehenden Inanspruchnahme des Gst 13/3
gemäß § 34 TBO 2001 gem Pkt II lit a) Ziff 8 Dienstbarkeitsvertrag 2005-11-02 auf Gst 13/3 für Gst 1/2
in EZ 10;
C-LNR 14: DIENSTBARKEIT der Errichtung, Erhaltung und des Betreibens von Versorgungsleitungen
gem Pkt II lit a) Ziff 9 Dienstbarkeitsvertrag 2005-11-02 auf Gst 13/3 für Gst 1/2 in EZ 10;
C-LNR 15: DIENSTBARKEIT der Mitbenützung der Heizanlage und der Führung der diesbezüglichen
Leitungen gem Pkt II lit a) Ziff 10 Dienstbarkeitsvertrag 2005-11-02 auf Gst 13/3 für Gst 1/2 in EZ 10;
C-LNR 16: DIENSTBARKEIT der Duldung der Feuerwehrzufahrt und der öffentlichen Platzgestaltung
sowie der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit gem Pkt II lit a) Ziff 11 Dienstbarkeitsvertrag 2005-11-02
auf Gst 13/3 für Stadtgemeinde Innsbruck (in Vertretung der Allgemeinheit);
C-LNR 17: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 gem Pkt XIII.1.
Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2005-05-09;
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.


Grundbuch:

81136 Innsbruck

EZ:

1771

Grundstücksnr.:

13/3

BLNr:

246 u. 247

Liegenschaftsadresse:

Adamgasse 27

PLZ/Ort:

6020 Innsbruck


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

74/6235 Anteile 3 Zi.Wohnung im EG bestehend aus: Gang, Abstellraum, offenen Wohn-, Essbereich mit offener Küche, innenliegendes WC, Badezimmer, 2 Zimmer. Wohnfläche gesamt 75,95 m² zzgl. Bakon nach Süden in den Innenhof und Kellerabteil im UG.
6/6235 Anteile KFZ Stellplatz in der Tiefgarage mit 13,06 m² Nutzfläche

Grundstücksgröße:

3.745 m²

Objektgröße:

75,95 m²


Schätzwert:

385.100,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Schätzwert umfasst die Wohnung sowie den KFZ Stellplatz mit 30.000,00 €
Es besteht eine einfache Einbauküche mit Ober- und Unterschränken und Elektrogeräten, nicht neuwertig, die Funktionalität der Geräte konnte nicht überprüft werden, da der Strom abgeschalten war. Die Einbauküche ist nicht wertrelevant.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

38.510,00 EUR

Geringstes Gebot:

192.550,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Kathrin Reitz,
MSc empfohlen.
Die mit der Wohnung verbundenen Einrichtungen sind nicht wertrelevant. Es handelt sich bei den
Einrichtungen um eine Standard- Einbauküche mit Ober- und Unterschränken samt Elektrogeräten. Die
Funktionsfähigkeit der Elektrogeräte konnte nicht überprüft werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Objekt 1

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 29.04.2025 12:25:03 MESZ