Kurzgutachten
BG Innsbruck ()
20 E 66/24f
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
81136 Innsbruck
1771
13/3
246 u. 247
Adamgasse 27
6020 Innsbruck
Wohnungseigentumsobjekt
74/6235 Anteile 3 Zi.Wohnung im EG bestehend aus: Gang, Abstellraum, offenen Wohn-, Essbereich mit offener Küche, innenliegendes WC, Badezimmer, 2 Zimmer. Wohnfläche gesamt 75,95 m² zzgl. Bakon nach Süden in den Innenhof und Kellerabteil im UG.
6/6235 Anteile KFZ Stellplatz in der Tiefgarage mit 13,06 m² Nutzfläche
3.745 m²
75,95 m²
Kanal, Wasser, Strom,Gas
vorhanden
vorhanden
Kerngebiet §40.3 TROG
keine - eigengenutzt
04.02.2025
385.100,00 EUR
Schätzwert umfasst die Wohnung sowie den KFZ Stellplatz mit 30.000,00 €
Es besteht eine einfache Einbauküche mit Ober- und Unterschränken und Elektrogeräten, nicht neuwertig, die Funktionalität der Geräte konnte nicht überprüft werden, da der Strom abgeschalten war. Die Einbauküche ist nicht wertrelevant.
nicht festgestellt
C-LNR 5 a TZ 14067/2005 Wiederkaufsrecht für Stadtgemeinde Innsbruck OBSOLET
C-LNR 6 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit der Errichtung, Erhaltung und Benützung einer Rampe für Eigentümer der Wohnungseigentumseinheit Lager 9 in EZ 1761
C-LNR 7 a 14067/2005 Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens für Gst. 1/2 in EZ 10
C-LNR 8 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens für Gst. 1/1 in EZ 10
C-LNR 9 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens für Stadtgemeinde Innsbruck (in Vertretung der Allgemeinheit)
C-LNR 10 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit des Gehens sowie der Benützung zu Zwecken von vorzunehmenden Baumaßnahmen (Erhaltung usw) für Gst. 1/1 in EZ 10
C-LNR 11 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit des Fahrens für Stadtgemeinde Innsbruck (in Vertretung der Allgemeinheit)
C-LNR 12 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit der Mitbenützung des Kinderspielplatzes für Gst. 1/2 in EZ 10
C-LNR 13 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit der Duldung der vorübergehenden Inanspruchnahme des Gst. 13/3 für Gst. 1/2 in EZ 10
C-LNR 14 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit der Errichtung, Erhaltung und des Betreibens von Vorsorgeleitungen für Gst. 1/2 in EZ 10
C-LNR 15 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit der Mitbenützung der Heizanlage und der Führung der diesbezüglichen Leitungen für Gst. 1/2 in EZ 10
C-LNR 16 a TZ 14067/2005 Dienstbarkeit der Duldung der Feuerwehrzufahrt und der öffentlichen Platzgestaltung sowie der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit für Stadtgemeinde Innsbruck (in Vertretung der Allgemeinheit)
Sämtliche vorgenannten Dienstbarkeiten sind infrastrukturelle Einrichtungen zugunsten der Stadt Innsbruck, IIG und Neuen Heimat und sind NICHT BEWERTUNGSRELEVANT. Die Dienstbarkeiten wurden teilweise gegenseitig eingeräumt. Kosten und Erhaltung wurden so geregelt, dass der Eigentümergemeinschaft keine Kosten entstehen durch welche sie nicht selber einen Vorteil hätte.
C-LNR 17 a TZ 7850/2006 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem. § 32 WEG 2002
Abweichend der Bestimmungen des WEG 2002 werden der Wasserverbrauch aufgrund der Wasserzähler verrechnet. Ebenfalls kann jeder Miteigentümer Jalousien, Rolläden und Markisen auf eigene Kosten anbringen und muss diese im Falle einer Sanierung der Fassade die Kosten für eine Entfernung und Wiedermontage selbst übernehmen.
NICHT BEWERTUNGSRELEVANT
Kathrin Reitz
6020 Innsbruck, Sparkassenplatz 2