Versteigerung - Wohnung Top 04
12 E 3064/23i
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
22.10.2025
am 19.01.2026 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Steyr, Saal A Erdgeschoss
05/7601-21- 62722
Der verpflichteten Partei wird aufgetragen,die Liegenschaft EZ 9 Grundbuch 49233 Steyr am 12. Jänner 2026, von
14.00 bis 15.00 Uhr von Interessenten besichtigen zu lassen.
Sollte zu diesem Termin eine Besichtigung nicht möglich sein, so wird ausschließlich über Antrag eines Interessenten als Ersatztermin, der 14. Jänner 2026,
von 14.00 bis 15.00 Uhr unter Beiziehung eines Gerichtsvollziehers und nötigenfalls eines Schlüsseldienstes angesetzt.
49233 Steyr
9
.9
11
Enge Gasse 13
4400 Steyr
Eigentumswohnung
Wohnung Top 04 (Wohnungseigentum) besteht im 1.OG, im Wohn- und Geschäftshaus - 4400 STEYR, Enge Gasse 13.
Die Liegenschaft liegt in der "Altstadt STEYR", ca. 0,3 km nördlich vom Rathaus der Stadt STEYR.
Die gegenständliche Wohnung ist derzeit eine Baustelle.
Am gesamten Gebäude sind Sanierungen und Verbesserungen notwendig.
Das gegenständliche Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Errichtung des Gebäudes erfolgte vor dem Jahr 1525 (siehe Langgutachten).
389 m²
104,92 m²
126.000,00 EUR
kein Zubehör
kein Zubehör
12.600,00 EUR
63.000,00 EUR
Bei Kaufinteresse die Wohnung (Liegenschaft) unbedingt besichtigen und in das Langgutachten Einsicht nehmen.
Gemäß § 147 (1) EO kommen als Sicherheitsleistung nur Sparurkunden - somit nicht:
Bargeld, Wertpapiere und Bankgarantie - in Betracht.
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
CLNR 1 a Satzbuch 8. Band Seite 383 - 385
Verbindlichkeit, wonach der vom Haus C Nr 122 erbaute, in den Schlauch des Haus C Nr 121 eingezapfte und zum Hauptschlauche dieses Hauses gehende Schlauch immerwährend und ungestört eingezapft bleiben kann
CLNR 9 a 6053/2020 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 CLNR 10 a 6053/2020 Benützungsregelung gern § 17 WEG 2002.
Langgutachten Top 02 (16049 KB)
Langgutachten Top 04 (16130 KB)
Langgutachten Top 05 (16384 KB)
Langgutachten Top 06 (16171 KB)
Alle Edikte zum Fall:
4400 Steyr, Enge Gasse 13
4400 Steyr, Enge Gasse 13
4400 Steyr, Enge Gasse 13
4400 Steyr, Enge Gasse 13





























