zur Navigation
Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Sankt Johann im Pongau (551)

Aktenzeichen:

20 E 45/25d

wegen:

Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft

Letzte Änderung am:

18.02.2026


Für die Liegenschaft(en) Grundbuch

Grundbuch:

55325 Untertauern

Einlagezahl:

282

Grundstücksnummer

.41, 306/3, 308

BLNr:

2, 3, 4, 5

Adresse:

Tauernstraße 36
5561 Untertauern

wurde beim Versteigerungstermin kein Bietanbot abgegeben. Diesem Versteigerungstermin lag folgendes Versteigerungsedikt zu Grunde: Versteigerungsedikt

Es wird daher gemäß § 352b Z 3 EO eine Frist festgelegt, die am 02.04.2026 endet, innerhalb der schriftliche Anbote an das BG Sankt Johann im Pongau zu richten sind. Das schriftliche Anbot muss mindestens 334.200,00 EUR betragen. Das schriftliche Anbot ist in einem verschlossenen Kuvert abzugeben.

Sonstige Hinweise:
Die verschlossenen Kuverts werden in einer öffentlichen Tagsatzung am 21.4.2026 09:00, 1. Stock, Verhandlungssaal Nr. 2, geöffnet. Der Inhalt der einlangenden verschlossenen Kuverts ist bis zur Öffnung durch den Richter in der Tagsatzung von der Akteneinsicht ausgenommen. Der Bieter mit dem höchsten Anbot wird zum Erlag des Vadiums von 89.120,00 EUR binnen 14 Tagen aufgefordert. Bei rechtzeitigem Erlag des Vadiums ist diesem Bieter mit Beschluss der Zuschlag zu erteilen. Das (restliche) Meistbot ist binnen zwei Monaten ab Rechtskraft der Zuschlagserteilung bei Gericht zu erlegen.


Kurzgutachten:

nicht verfügbar

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar


Bekannt gemacht am 18.2.2026

Sonstiges Edikt

"Sonstiges" von Für das Exekutionsverfahren auf Zivilteilung einer Liegenschaft gelten die Regeln über die Zwangsversteigerung mit den sich aus §§ 352 bis 352c EO ergebenden Abweichungen ( EO-Novelle 2000, BGBl I 2000/59). auf Für das Exekutionsverfahren auf Zivilteilung einer Liegenschaft gelten die Regeln über die Zwangsversteigerung mit den sich aus §§ 352 bis 352c EO ergebenden Abweichungen ( EO-Novelle 2000, BGBl I 2000/59)., Es findet ein schriftliches Bieterverfahren statt. Schriftliche Anbote, die den Schätzwert um, (maximal) ein Viertel unterschreiten dürfen, können binnen 6 Wochen bei Gericht eingebracht werden., Das schriftliche Anbot muss in einem verschlossenen Kuvert mit Absenderdaten und dem deutlich, sichtbaren, am Kuvert angebrachten Hinweis "20 E 45/25d vertraulich, darf nicht geöffnet werden",, abgegeben werden., Einlangende schriftliche Anbote dürfen nicht geöffnet werden und sind von der Akteneinsicht, ausgenommen (werden erst nach Ablauf der Frist vom Richter in einer öffentlichen Tagsatzung, eigenhändig geöffnet) geändert.
"Ende der Angebotsfrist" hinzugefügt: 02.04.2026
"Tagsatzungsdatum für schriftliche Anbote" hinzugefügt: 21.4.2026
"Tagsatzungszeit für schriftliche Anbote" hinzugefügt: 09:00
"Tagsatzungsort für schriftliche Anbote" hinzugefügt: 1. Stock, Verhandlungssaal Nr. 2
"Geringstes Gebot für Schriftliche Anbote" hinzugefügt: 334.200,00
"Vadium für Schriftliche Anbote" hinzugefügt: 89.120,00


Ausdruck vom: 20.04.2026 12:40:05 MESZ