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Dienststelle:

BG Melk (141)

Aktenzeichen:

9 E 16/25b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

12.03.2026

Versteigerungstermin:

am 6.5.2026 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Melk Verhandlungssaal 1

Telefonkontakt:

02752/52333


Grundbuch:

14072 Strannersdorf

EZ:

45

Grundstücksnr.:

505 G GST-Fläche * 1558m²
Bauf.(10) 354 m²
Gärten (10) 1204m²
Legende:
G: Grundstück im Grenzkataster
* Fläche rechnerisch ermittelt
Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude)
Gärten (10): Gärten (Gärten)

BLNr:

11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24; 830/830stel Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnungen Top 1, Top 2, Top 3, Top 4 und Garagen Top 5, Top 6 und Top 7

Liegenschaftsadresse:

Wies 3

PLZ/Ort:

3240 Mank


Kategorie(n):

Mehrfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt im Gemeindegebiet der Stadt Mank ca. 2,5 km südwestlich außerhalb des Stadtzentrums von Mank in der Katastralgemeinde Strannersdorf. Die Liegenschaft grenzt unmittelbar westlich an die Landesstraße L89 (Mank-Texingtal) und unmittelbar südlich an die Gemeindestraße (Gst 831/1 – Stadtgemeine Mank – öffentliches Gut) an. Das in der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft EZ 45 inneliegende Grundstück 505 weist eine unregelmäßige Grundrissform mit einem grundbücherlichen Flächen-ausmaß von 1.558 m² auf. Die Grundstücksfläche ist weitgehend eben und waagrecht sowie niveaugleich mit den angrenzenden Grundstücken. Auf dem Grundstück 505 besteht zum Bewertungsstichtag ein Mehrfamilienwohnhaus in offener Bauweise. Das in Massivbauweise errichtete Gebäude besteht aus Erdgeschoß und Obergeschoß. In dem Mehrfamilienwohnhaus befinden sich zum Bewertungsstichtag 5 Wohnungen (Top 1, Top 2, Top 3, Top 4 und Top 5) und 3 Garagen. Die Wohnungen Top 1, Top 3 und Top 4 erstrecken sich jeweils über Erdgeschoß und Obergeschoß, die Wohnungen Top 2 und Top 5 sowie die Garagen 1, 3 und 4 befinden sich im Erdgeschoß. Anstelle des zum Bewertungsstichtag bestehenden Mehrfamilienwohnhauses befand sich ursprünglich ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude, das später auch dem Betrieb eines Gasthauses mit Tanzsaal diente. Nach Stilllegung des Gasthausbetriebes wurde das Gebäude in mehreren Etappen durch Einbau von Wohnungen in eine Mehrfamilienwohnhaus umgenutzt, wobei Teile des Mauerwerkes des Altbestandes bestehen blieben.
Auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft wurde im Jahr 2016 Wohnungseigentum an 4 Wohnungen und 3 Garagen aufgrund des Nutzwertgutachtens TZ 4238/2016 begründet. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass sich zum Bewertungsstichtag entgegen dem Grundbuchstand tatsächlich in dem Wohnhaus 5 baulich in sich abgeschlossene Wohnungen und 3 Garagen befinden. Aus den Unterlagen im Bauakt bei der zuständigen Baubehörde der Stadtgemeinde Mank ist feststellbar, dass es zum Zeitpunkt der Erstellung des Nutzwertgutachtens (27.06.2016) noch keinen rechtskräftigen Baubewilligungsbescheid für den im Gutachten angeführten Bauplan gab. Der Baubewilligungsbescheid der Stadtgemeinde Mank für den Umbau eines bestehenden Gebäudes von 3 auf 4 Wohneinheiten ist mit 22.08.2017 datiert. Voraussetzung für das Nutzwertgutachten ist gemäß § 6 (2) WEG jedoch der behördlich bewilligte Bauplan. Inwieweit die Wohnungseigentumsbegründung auf Basis des im Jahr 2016 erstellten Nutzwertgutachtens somit nichtig ist oder nicht, stellt eine Rechtsfrage dar und ist vom Sachverständigen nicht zu beurteilen. Im Jahr 2023 wurde mit Bescheid der Stadtgemeinde Mank vom 30.01.2023 der Einbau einer weiteren Wohnung (5. Wohnung) durch diverse Umbauten in das bestehende Mehrfamilienwohnhaus in Wies 3 baubehördlich bewilligt. Diese baubehördlich bewilligte Baumaßnahme ist zum Bewertungsstichtag auch ausgeführt. Bei der Baumaßnahme wurden jeweils Teile von den Wohnungseigentumsobjekten Top 1 (Wohnung) und Top 5 (Garage 1) abgetrennt und daraus eine baulich in sich abgeschlossene weitere Wohnung (Top 5) geschaffen.
Durch diesen baulichen Vorgang auf der Liegenschaft hat sich die Zahl der Wohnungen um eine Wohnung erhöht bzw. haben sich die Nutzwerte verändert, wodurch für eine rechtskräftige Begründung von Wohnungseigentum am Baubestand zum Bewertungsstichtag eine Neufestsetzung der Nutzwerte erforderlich wäre. Weiters ist auch noch darauf hinzuweisen, dass an den 3 Garagen (im Nutzwertgutachten als Top 5, Top 6 und Top 7 bezeichnet) jeweils Wohnungseigentum als selbständige Wohnungseigentumsobjekte und nicht als Wohnungseigentumszubehör begründet wurde. In diesem Fall dürften die Öffnungen zwischen den Garagen und den jeweils angrenzenden Wohnungen nicht bestehen, da die Wohnungseigentumsobjekte jeweils baulich in sich abgeschlossen sein müssen. Im Hinblick auf die vorstehend angeführten Umstände erfolgt die Bewertung der Liegenschaft ohne Berücksichtigung des Wohnungseigentums, da davon auszugehen ist, dass sich für die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte in der vorstehend angeführten rechtlichen Konstellation keine Interessenten finden werden bzw. wenn ja die Summe der Verkehrswerte bei Einzelversteigerung der bestehenden Wohnungseigentumsobjekte wesentlich unter dem Verkehrswert bei Versteigerung der Gesamtanteile liegen wird.
Auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft befinden sich weiteres folgende Nebengebäude und Außenanlagen:
Hauszugang und Hauszufahrt: teilweise mit Betonsteinpflaster und teilweise mit Asphalt befestigt;
Carport: Grundrissausmaß ca. 5,6 m x 8,9 m; Holzständerkonstruktion; Pultdach mit Holzträmen mit Vollschalung; Trapezblecheindeckung; vierseitig offen; Boden: Betonsteinpflaster; Gerätehütte: Grundrissausmaß ca. 5 m x 5m; Holzständerkonstruktion; Pultdach mit Holzträmen mit Vollschalung; Trapezblecheindeckung; nach einer Seite hin offen; Wände mit einfacher Bretterschalung; Boden: Beton; ein
Hausbrunnen auf Eigengrund: Betonschachtbrunnen mit Betonabdeckplatte mit Belüftung; Garten und Grünanlagen: Grünfläche (Wiese mit geringem Baum- und Strauchbestand).

Grundstücksgröße:

1.558 m²

Objektgröße:

521,00 m²


Schätzwert:

564.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

5 Einbauküchen mit Einbaugeräten
in den Wohnungen Top 1, Top 2, Top 3, Top 4 und Top 5

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

4.000,00 EUR

Vadium:

56.800,00 EUR

Geringstes Gebot:

423.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Interessenten wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Die Versteigerung erfolgt auf Grundlage der mit Beschluss vom 19.2.2026 abgeänderten gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
Die Abänderungen betreffen das geringste Gebot, sowie die gemeinsame Versteigerung der Wohnungen Top 1 bis Top 7 der EZ 45, Grundbuch 14072 Strannersdorf.
Die übrigen gesetzlichen Versteigerungsbedingungen bleiben aufrecht.
Das Vadium ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde eines inländischen Kreditinstitutes zu erlegen.
Die Verpflichteten haben nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, ob sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichten.
Bietinteressenten haben ihre Identität und ihre Staatsangehörigkeit entweder durch
a) Reisepass
oder
b) Personalausweis
oder
c) Lichtbildausweis in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis nachzuweisen.
Diese Urkunden sind deshalb zum Versteigerungstermin mitzubringen!


Foto(s):

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Ausdruck vom: 20.04.2026 12:40:05 MESZ