Kurzgutachten
BG Hietzing ()
4 E 3/25z
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
01213 Speising
75
109
Speisinger Straße 57 ident Speisinger Straße 61
1130 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Bei den 5/4362 Liegenschaftsanteilen B-LNR 109, bezeichnet als „Wohnungseigentum an Abstellplatz für KFZ 31“, handelt es sich um einen KFZ-Abstellplatz im Doppelparkersystem in der Tiefgarage. Der obere von zwei Stapelparkplätzen ist als Stellplatz 31 gekennzeichnet.
3.188 m²
Der Abstellplatz für KFZ 31 wurde laut einem durch die Hausverwaltung vorgelegten Mietvertrag vom 28.6.2021 ab 6.7.2021 auf unbestimmte Zeit vermietet.
Der Vertrag hat folgende Eckdaten
Vermieter: Herr Hans Jörg Dolf, vertreten durch IMV IMMOBILIEN MANAGEMENT GMBH
Mieter: Frau N.N.
Mietzweck: Abstellen eines KFZ
Mietzeit: vom 6.7.2021 auf unbestimmte Zeit
Mietentgelt: besteht aus dem Hauptmietzins, den anteiligen Betriebs- Nebenkosten und öffentlichen Abgaben sowie der Umsatzsteuer
Hauptmietzins: EUR 80,00 netto
Wertsicherung: jährlich mittels VPI 2020, Vergleichsmonat September 2020
Kaution: EUR 300,00
Datum des Mietvertrags: 28.6.2021
28.5.2025
16.500,00 EUR
kein Zubehör
Im C-Blatt der Liegenschaft ist zu den bewertungsgegenständlichen Anteilen unter C-LNR 30 die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 32 WEG 2002 gemäß Punkt V.3. des Wohnungseigentumsvertrags vom 19.11.2004 eingetragen. Diese Vereinbarung stellt eine Klarstellung der Aufwandsverteilung dar und ist damit die Verteilung der finanziellen Belastungen zwischen den Wohnungseigentümern geregelt. Da es sich für den Wohnungseigentümer der bewertungsgegenständlichen Anteile um keine nachteilige Aufteilung handelt, stellt diese Last somit keine Beeinträchtigung dar.
Unter C-LNR 146 ist für die bewertungsgegenständlichen Liegenschaftsanteile die Anmerkung bezüglich der Einleitung des Versteigerungsverfahrens eingetragen.
Weiters sind zwei Pfandrechte einverleibt.
Die Pfandrechte und die Versteigerungsanmerkung sind im Sinne des Bewertungszwecks und des gerichtlichen Bewertungsauftrags nicht zu berücksichtigen.
Die Bewertung versteht sich unter Berücksichtigung der C-LRN 30 (Aufwandsaufteilungsvereinbarung) ansonsten lastenfrei
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen. Die Verkehrswerte wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls gegebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das jeweilige Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 72 Seiten zuzüglich 84 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26
Alle Edikte zum Fall:
1130 Wien, Speisinger Straße 57 ident Speisinger Straße 61
1130 Wien, Speisinger Straße 57 ident Speisinger Straße 61