Kurzgutachten
BG Baden ()
5 E 34/24x
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
04034 Tribuswinkel
788
44
3
Sängerhofgasse 14
2512 Tribuswinkel
bebaubare Liegenschaft
Auf der Liegenschaft 2512 Tribuswinkel, Sängerhofgasse 14, sind ein unbewohntes Wohnhaus samt Nebengebäude errichtet. Die Gebäude sind jeweils eingeschossig und in Massivbauweise errichtet worden. Die Gebäude befinden sich in einen äußerst schlechten baulichen Zustand.
Laut Angaben am Bauamt wurde ein Bauprojekt (Wohnhausanlage – “Abbruch des gesamten Gebäudebestandes, Errichtung eines Doppelhauses und von zwei Wohnhäusern mit insgesamt 23 Wohneinheiten sowie einer Tiefgarage) mit Bescheid vom 25.6.2021 baubehördlich bewilligt. Die Frist zum Beginn der Ausführung wurde mittels Bescheid vom 12.7.2023 Zl. 156014-04/2023 bis 26.6.2025 verlängert.
Somit ist die baubehördliche Bewilligung für das Bauprojekt Wohnhausanlage” auf dem Grundstück Sängerhofgasse 14 in Tribuswinkel per Bewertungsstichtag 24.2.2025 noch gültig.
Weiters wurde mit Bescheid 11.2.2021 Zl 156014- 05/2021 das Vorhaben “Errrichtung einer Grenzmauer” auf dem Grundstück Nr. 44 GB Tribuswinkel genehmigt. Mit Bescheid vom 28.2.2023 wurde die Frist zum Beginn der Ausführung bis 11.2.2025 verlängert.
Hinsichtlich der bewilligten Grenzmauer ist per Bewertungsstichtag die Frist für den Beginn der Ausführung bereits abgelaufen.
1.793 m²
24.2.2025
880.000,00 EUR
kein Zubehör
Im C-Blatt der Liegenschaft sind mehrere Pfandrechte einverleibt und die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt.
Die Anmerkung über die bewilligte Versteigerung ist bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen. Die im Grundbuch eingetragenen Pfandrechte sind im Sinne des Bewertungszwecks nicht zu berücksichtigen und versteht sich die Bewertung daher lastenfrei.
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber, über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 102 Seiten zuzüglich 38 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26
Alle Edikte zum Fall:
2512 Tribuswinkel, Sängerhofgasse 14
2512 Tribuswinkel, Sängerhofgasse 20