Versteigerung - Wohnungseigentumsobjekt
22 E 69/23g
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
06.11.2025
am 17.12.2025 um 11:00 Uhr
BG Josefstadt, 1080 Wien, Florianigasse 8, Verhandlungssaal A
+43 40177 309000
Nach Terminvereinbarung unter 01 40177/309091, im Servicecenter des Bezirksgerichts Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien. Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
01005 Josefstadt
704
50
Schmidgasse 3
1080 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Wohnungseigentumsvertrag vom 13.1.2015
Wohnung befindet sich im 3. OG und gliedert sich in Abstellraum (ehem. Küche), Vorraum, Bad und zwei Zimmer, Nutzfläche lt. Nutzwertgutachten (2014) 79,21 m²; Teile der Wohnung befinden sich im März 2024 in Renovierung; im Schlafzimmer wurde ohne Genehmigung oder Anzeige eine Wand eingezogen und dahinter ein begehbarer Schrank geschaffen.
im Haus ist Fernwärme verfügbar, in der Wohnung ist eine Heiztherme vorhanden, die Wärmeabgabe im Wohn- und Schlafzimmer erfolgte 2024 über eine Deckenheizung.
Ein Kellerabteil ist grundbücherlich nicht zugeordnet; in natura ist jedoch ein Abteil mit der Bezeichnung „16“ vorhanden.
Wohnung ist laut Angabe der Verpflichteten bestandsfrei (Stand 03/2024); Gesamtbetriebskosten brutto EUR 257,75 (Stand 01/2025).
Es wird explizit auf das ausführliche Gutachten hingewiesen!!
79,21 m²
503.000,00 EUR
kein Zubehör
50.300,00 EUR
251.500,00 EUR
VERBOTENE ABREDEN/Geldübergabe vor Versteigerung: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Immer wieder treten Personen vor der Versteigerung an Interessenten heran und verlangen von den Kauflustigen Beträge dafür, dass sie den Preis bei der Versteigerung nicht hinauftreiben. Dabei handelt es sich um ungültige Abreden. Die von Ihnen allenfalls zugesicherten Beträge können nicht rechtsgültig von Ihnen verlangt werden. Sie BRAUCHEN NICHTS ZAHLEN. Wenn sie etwas zahlen, können Sie es ZURÜCKVERLANGEN. Das STRAFBARE VERHALTEN kann das Gericht nur mit ihrer Hilfe beseitigen. Falls sie jemand vor der Versteigerung in diesem Sinn anspricht, wenden sie sich bitte – möglichst vor der Versteigerung – an den/die Exekutionsrichter(in).
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!
Ohne urkundlichen Nachweis der Nationalität kann nicht an der Versteigerung teilgenommen werden. Es wird auf das Wiener Ausländergrundverkehrsgesetz und die schon vorab einzuholende Genehmigung hingewiesen.
