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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Donaustadt (027)

Aktenzeichen:

20 E 35/24s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

23.09.2025


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

01669 Kaisermühlen EZ 71
Grundstücksnr. 2307/1; BLNr. 30
1220 Wien, Schiffmühlenstraße 55

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 13.000,00 EUR zugeschlagen.

Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.

Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 16.250,00 EUR stellen.


Sonstiges:

Der Zuschlag hinsichtlich der B-LNR 30 kann durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Überbote können binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung in der Ediktsdatei beim Bezirksge-
richt Donaustadt angebracht werden. Gleichzeitig ist dem Gericht anzubieten, dass ein Viertel
des angebotenen Kaufpreises durch gerichtlichen oder notariellen Erlag von Bargeld oder
Sparurkunden binnen sieben Tagen nach gerichtlicher Aufforderung sichergestellt werden
wird. Das Überbot muss mindestens EUR 16.250,- betragen.


Grundriss(e):

Grundriss (534 KB)

Foto(s):

Foto (169 KB) Foto (109 KB) Foto (164 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Zuschlag mit Überbot Abstellplatz 7 unten

 


Bekannt gemacht am 23.9.2025

Sonstiges Edikt

"Zuschlagserteilung" von ohne auf mit geändert.
"Mindestüberbot" hinzugefügt: 16.250,00
"Sonstiges" hinzugefügt: Der Zuschlag hinsichtlich der B-LNR 30 kann durch ein Überbot unwirksam gemacht werden., Überbote können binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung in der Ediktsdatei beim Bezirksge-, richt Donaustadt angebracht werden. Gleichzeitig ist dem Gericht anzubieten, dass ein Viertel, des angebotenen Kaufpreises durch gerichtlichen oder notariellen Erlag von Bargeld oder, Sparurkunden binnen sieben Tagen nach gerichtlicher Aufforderung sichergestellt werden, wird. Das Überbot muss mindestens EUR 16.250,- betragen.


Ausdruck vom: 30.09.2025 02:33:00 MESZ