Zuschlag mit Überbot - Abstellplatz 7 unten
20 E 35/24s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
23.09.2025
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
01669 Kaisermühlen EZ 71
Grundstücksnr. 2307/1; BLNr. 30
1220 Wien, Schiffmühlenstraße 55
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 13.000,00 EUR zugeschlagen.
Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.
Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 16.250,00 EUR stellen.
Der Zuschlag hinsichtlich der B-LNR 30 kann durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Überbote können binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung in der Ediktsdatei beim Bezirksge-
richt Donaustadt angebracht werden. Gleichzeitig ist dem Gericht anzubieten, dass ein Viertel
des angebotenen Kaufpreises durch gerichtlichen oder notariellen Erlag von Bargeld oder
Sparurkunden binnen sieben Tagen nach gerichtlicher Aufforderung sichergestellt werden
wird. Das Überbot muss mindestens EUR 16.250,- betragen.
Alle Edikte zum Fall:
Bekannt gemacht am 23.9.2025
Sonstiges Edikt
"Zuschlagserteilung" von ohne auf mit geändert.
"Mindestüberbot" hinzugefügt: 16.250,00
"Sonstiges" hinzugefügt: Der Zuschlag hinsichtlich der B-LNR 30 kann durch ein Überbot unwirksam gemacht werden., Überbote können binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung in der Ediktsdatei beim Bezirksge-, richt Donaustadt angebracht werden. Gleichzeitig ist dem Gericht anzubieten, dass ein Viertel, des angebotenen Kaufpreises durch gerichtlichen oder notariellen Erlag von Bargeld oder, Sparurkunden binnen sieben Tagen nach gerichtlicher Aufforderung sichergestellt werden, wird. Das Überbot muss mindestens EUR 16.250,- betragen.