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Dienststelle:

BG Meidling (081)

Aktenzeichen:

33 E 19/24t

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

14.11.2024

Versteigerungstermin:

am 21.01.2025 um 13:30 Uhr

Versteigerungsort:

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal C; Eingang Ruckergasse

Telefonkontakt:

01/815 80 20 DW 722

Besichtigungszeit:

Besichtigungszeit: 17.12.2024, 16:00 bis 18:00 Uhr
Der Verpflichtete sowie Dritte (Mieter und andere Nutzungsberechtigte) haben die Besichtigung der Wohnung jedem Interessierten zu gestatten bzw. zu dulden (§ 176 Abs 1 EO). Wird die Besichtigung verweigert, so kann sie mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durch kostenpflichtige zwangsweise Öffnung der Wohnung erfolgen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Zimmer 27, Montag - Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Sonstiges:

Anmerkungen:
Gemäß § 179 Abs 1 EO kann das Vadium nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis (REISEPASS! Führerschein genügt nicht) und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
Die auf die Liegeschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch die Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Kurzfassung des Schätzgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Lasten:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
allfällige Rückstände an Steuern und öffentlichen Abgaben.
Allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG besicherte Forderungen.


Grundbuch:

01304 Hetzendorf

EZ:

208

Grundstücksnr.:

240/1, 241/1, 243

BLNr:

179

Liegenschaftsadresse:

Hetzendorfer Straße 58-60

PLZ/Ort:

1120 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

EZ 208 Grundbuch 01304 Hetzendorf 95/8342 Anteile, BLNr 179, Stiege I Wohnung 9
Die Liegenschaft befindet sich im 12. Bezirk und gehört zur Katastralgemeinde Hetzendorf. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist durchschnittlich und mittels Individualverkehrs gut.
Einkaufsmöglichkeiten für die Deckung des täglichen Bedarfs sowie für sonstige Konsumgüter befinden sich in fußläufiger Entfernung in der Sagedergasse, Hetzendorfer Straße und in der Breitenfurter Straße. In der Umgebung sind überwiegend kleinere Parkanlagen, ua. die PA Strohberggasse, die PA Schlöglgasse, der Karl-Voitl-Park, zu finden. Die Modeschule Hetzendorf im Schloss Hetzendorf mit dem Hetzendorfer Schlosspark, liegt nur wenige Gehminuten von der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft entfernt. Die kulturellen Einrichtungen der innerstädtischen Bezirke können mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden.
Das Wohnungseigentumsobjekt befindet sich auf Stiege 1 einer Wohnhausanlage mit insgesamt 10 Stiegen, verteilt auf 3 Baukörper, die in den Jahren um 1959 errichtet wurde. Die endgültige Fertigstellungsanzeige stammt aus dem Jahr 1965. Die Liegenschaft befand sich am Tag der Befundaufnahme in einem für das Baujahr durchschnittlichen Erhaltungszustand. Die allgemeinen Flächen im Eingangs- und Gangbereich sowie der Hofbereich werden augenscheinlich laufend instandgehalten.
Der Zugang zur Liegenschaft erfolgt über die Hetzendorfer Straße über ein doppelflügeliges Metalltor. Die Stiege 1 bzw. sämtliche weitere Stiegen und der befestigte Innenhof werden über die befestigte Hausdurchfahrt betreten. Der Zugang zur Stiege 1 erfolgt über eine einflügelige Metalltür mit Glaseinsatz; die einzelnen Objekte der Stiege 1 werden über das zentrale Stiegenhaus erschlossen. Ein Lift ist nicht vorhanden.
Laut Auskunft der Hausverwaltung beträgt die Rücklage (per 28. Mai 2024) € 354.472,04. Hinsichtlich geplanter Sanierungen wurde seitens der Hausverwaltung mitgeteilt, dass die B1300 durchgeführt wurde und noch die Instandsetzung der Balkone offen sei.
Das Objekt Top 9 ist im 4. Stock der Stiege 1 des Gebäudes situiert und wird vom allgemeinen Gang über eine einflügelige Holztür erschlossen. Die Wohnung besteht aus einem Vorraum mit Kochnische, drei Zimmern, einem Bad mit WC und einer straßen- sowie einer hofseitigen Terrasse. Sie ist sowohl straßen- als auch hofseitig ausgerichtet und verfügt über in diese Richtungen orientierte Fenster. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung möglich. Die Beheizung erfolgt mittels einer im Badezimmer situierten Gastherme und Radiatoren in den einzelnen Räumen. Ein Kellerabteil ist vorhanden. Der Zustand der Wohnung kann als gut bezeichnet werden.
Der Zustand des Objektes kann als gut eingestuft werden.
Der Ist-Zustand stimmt mit dem Konsensplan der Baubehörde nicht überein, da die Raumwidmung teilweise abgeändert und Zwischenwände entfernt und neu errichtet wurden.
Gemäß den letztgültigen Planunterlagen (3. Planwechsel, genehmigt am 26. Juni 1964) weist das Objekt eine Fläche von 68,10 m2 auf;
Augenscheinlich ist die bewertungsgegenständliche Wohnung leerstehend und wird laut Aussage der 2. Verpflichteten zur Kurzzeitvermietung (AirBnB) genutzt
Es wird auf die bestehende Benützungsregelung für die Hof- und Garagenplätze gemäß Sachbeschluss des BG Meidling vom 3.8.2005 hingewiesen, der dem Gutachten angeschlossen ist im Grundbuch eingetragen und zu übernehmen ist.
Im Übrigen wird auf das Sachverständigengutachten verwiesen, das zum Bewertungsstichtag 27.5.2024 erstellt wurde.

Grundstücksgröße:

4.781 m²

Objektgröße:

68,10 m²


Schätzwert:

236.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

23.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

188.800,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Beim Bezirksgericht Meidling sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaften selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile könne nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Langgutachten:

Langgutachten (8509 KB)

Grundriss(e):

Top 9 (424 KB)

Foto(s):

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Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnungseigentum W7 (21.01.2025 13:00)

1120 Wien, Hetzendorfer Straße 58-60

Versteigerung Wohnungseigentum W8 (21.01.2025 13:15)

1120 Wien, Hetzendorfer Straße 58-60

Versteigerung Wohnungseigentum W9 (21.01.2025 13:30)

1120 Wien, Hetzendorfer Straße 58-60

Ausdruck vom: 03.12.2024 18:42:53 MEZ