Versteigerung - Gebäude
12 E 11/25f
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
12.05.2026
am 23.06.2026 um 09:30 Uhr
Bezirksgericht Weiz, Verhandlungssaal II, EG
03172/2261
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH, Tel.: 0316833777-0
68253 Puch
3
.7/1, .7/3, 223, 230/5, 800/6
3
Puch 2, 42
8182 Puch bei Weiz
gewerbliche Liegenschaft
Gst.Nr. .7/1, .7/3, 223, 230/5 und 800/6. Die Grundstücke bilden in der Natur eine wirtschaftliche Einheit, liegen im Zentrum von Puch bei Weiz und haben eine zusammenhängende, unregelmäßige, großflächige Grundrissform. Die Grundstücke Nr. .7/1, .7/3 und 230/5 sind bebaut, das Grundstück Nr. 223 ist unbebaut und durch einen landwirtschaftlichen Weg (Grundstück Nr. 800/6) getrennt. Auf Grundstück Nr. 223 befindet sich im ostseitigen Bereich ein Spielplatz mit Spielgeräten der Gemeinde. Dieser Bereich ist an die Gemeinde verpachtet. Das Haupthaus mit Posthaus wird überwiegend betrieblich genutzt (Gasthaus mit Fremdenzimmern), ein kleiner Bereich dient als private Wohnung. Das ehemalige Wirtschaftsgebäude wird im Erdgeschoß als Veranstaltungsraum für Hochzeiten verwendet. (Näheres siehe Langgutachten)
119.837 m²
909,64 m²
2.631.000,00 EUR
Details siehe Langgutachten
180.000,00 EUR
263.100,00 EUR
1.315.500,00 EUR
Festlegungen nach § 146 EO:
Nach § 146 Abs 1 Z 1 EO wurde festgelegt, dass die Versteigerung nach Gruppen erfolgt. Die Versteigerung erfolgt in der oben genannten Reihenfolge.
Bewertung der nachrangigen Dienstbarkeiten:
in Gruppe I:
Dienstbarkeit Gehen und Fahren mit Fahrzeugen aller Art über Gst. .7/1 223 800/6 gem Pkt XV. Pachtvertrag 2023-08-16 für Gemeinde Puch bei Weiz EUR 18.440,00
Bestandrecht gem Pachtvertrag 2023-08-16 für Gemeinde Puch bei Weiz EUR 82.838,00
Zubehör:
Der Verkehrswert / Schätzwert der Einrichtungsgegenstände in Gruppe I beträgt abzüglich
eines Abschlages von 15 % EUR 180.000,00.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: In Gruppe I:
Dienstbarkeit Gehen, Fahren über Gst .7/1 223 gem Pkt 9 Erbübereinkommen 1983-09-29 für Gst .91
Das Vadium ist in Form eines Sparbuches zu erlegen ! Bargeld wird nicht akzeptiert!
Eine Verzichtserklärung betreffend der Steuerfreiheit gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. A UStG wurde von der verpflichteten Partei nicht abgegeben.
Die Liegenschaft unterliegt dem Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
EP 22122021_1 (349 KB)
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EP 22122021_14 (312 KB)
Alle Edikte zum Fall:
8182 Puch bei Weiz, Puch 2, 42
8182 Puch bei Weiz, Puch bei Weiz
8182 Puch bei Weiz, Puch 154










