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Dienststelle:

BG Graz-West (641)

Aktenzeichen:

309 E 25/26d

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

12.08.2026

Versteigerungstermin:

am 23.9.2026 um 9:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Telefonkontakt:

0316 8074 6117


Grundbuch:

63104 Lend

EZ:

903

Grundstücksnr.:

1912/2

BLNr:

15 (50/1000 Anteil)

Liegenschaftsadresse:

Zeillergasse 85/Dorngasse 2

PLZ/Ort:

8020 Graz


Kategorie(n):

Hausanteil

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft mit der EZ 903 der KG 63104 Lend hat ein Gesamtausmaß von 1010 m² lt Grundbuchstand bzw. 1.019,25 m² lt. Förderabrechnung vom 30.11.2022 und ist mit einem Mehrparteien-Wohnhaus bebaut. Der Bewertungsgegenstand umfasst insgesamt 18 in sich abgeschlossene Wohnungen, die hinsichtlich baulicher Ausführung, Ausstattungsstandard und Oberflächenqualität einen überwiegend einheitlichen, typisierten Grundstandard aufweisen. Abweichungen betreffen im Wesentlichen den individuellen Ausbau einzelner Einheiten sowie unterschiedliche Wohnungsgrößen und Zuschnitte, ohne dass sich daraus eine wesentlich unterschiedliche Wertigkeit der einzelnen Wohnungen ableiten lässt.
An den Tagen der Befundaufnahmen war der Bewertungsgegenstand bewohnt und möbliert. Es wurden Bestandsverhältnisse bekanntgegeben (s. Mietzinsliste).
Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um eine Ertragsliegenschaft im Rahmen eines Bauherrenmodells. Ideelle Anteile an einer Ertragsliegenschaft wie die bewertungsgegenständliche sind im aktuellen Marktgeschehen gut verkäuflich. Es wird demgemäß kein Abzug für den Wert der ideellen Anteile im Verhältnis zur Gesamtliegenschaft zum Ansatz gebracht.
Verkehrswert der Gesamtliegenschaft:
Ertragswert der Wohnungen EUR 4,331.905,27
Ertragswert der TG-Parkplätze EUR 349.266,22
Sonstige wertbeeinflussende Umstände
Allgemeine Reparaturen - EUR 10.000,00
Sonstige wertbeeinflussende Umstände
vergünstigte Miete der Top 11 - EUR 1.894,31
Ertragswert der Liegenschaft EUR 4.681.171,49
Verkehrswert (gerundet) EUR 4,447.000,00
Verkehrswert der ideellen 50/1000–Anteile (gerundet) EUR 222.000,00
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.

Grundstücksgröße:

1.010 m²

Objektgröße:

1.019,25 m²


Schätzwert:

222.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Im Zuge der Befundaufnahme konnte folgendes bewertungsrelevantes Zubehör identifiziert werden: Diverse Einbauküchen mit Systemmöbeln samt Geräten (Spüle, Kochfeld, Backrohr, etc.).
Eine gesonderte Bewertung der Küchen ist nicht erfolgt, da der Wert der Einbauküchen bereits in der Rohertragsberechnung berücksichtigt ist oder aber im Eigentum der jeweiligen Mieter steht.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

22.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

111.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


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Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Ideeler Anteil Zeillergasse 85 (23.09.2026 9:00)

8020 Graz, Zeillergasse 85/Dorngasse 2

Ausdruck vom: 15.08.2026 23:13:03 MESZ