Versteigerung - Einfamilienhaus Parkweg 9
2 E 1008/23h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
02.04.2026
am 07.05.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Lilienfeld, Babenbergerstraße 18, 3180 Lilienfeld, Verhandlungssaal
02762/52470-13
Das Originalgutachten kann bei diesem Gericht während der Parteienverkehrszeiten eingesehen werden. (Di-Fr von 8-12 Uhr)
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis vorweisen. Vertreter einer juristischen Person müssen zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug vorweisen.
Ein Vertreter eines Bieters muss eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht vorlegen.
An ausländische Staatsangehörige wird der Zuschlag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erteilt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die im Anhang zum Edikt (oben in der Mitte anzuklicken) enthaltenen Aufforderungen.
19026 Rainfeld
396
51/41
1
Parkweg 9
3162 Rainfeld
Einfamilienhaus
Zweigeschossiges Einfamilienhaus (EG und OG) in Ziegelbauweise Baujahr 2016 auf ebenem Grundstück, Doppelgarage im EG, noch Fertigstellungsarbeiten und Gartenanlage notwendig, Beheizung über Luft - Wasser - Wärmepumpe vorgerichtet, derzeit ein Holz - Schwedenofen, Warmwasser elektrisch.
744 m²
243,65 m²
456.300,00 EUR
kein Zubehör
45.630,00 EUR
342.225,00 EUR
Über Antrag der betreibenden Partei wurde das geringste Gebot für die Liegenschaft mit drei Viertel des Schätzwertes festgesetzt.
Versteigert wird an diesem Termin nur die Liegenschaft EZ 396 inneliegend der KG 19026 Rainfeld mit der Adresse Parkweg 9.
Das Exekutionsverfahren betreffend die Liegenschaft EZ 395 KG 19026 Rainfeld mit der Adresse Parkweg 7 wurde mit hg. Beschluss vom 22.01.2026 (ON 63) rechtskräftig unterbrochen.
Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Die verpflichteten Parteien hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Langgutachten Parkweg 7 (1216 KB)
Langgutachten Parkweg 9 (2131 KB)
Ergänzung zum GA Parkweg 9 (453 KB)









