Zuschlag mit Überbot - Objekt 1
1 E 9/24i
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
20.04.2026
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
47113 Weberschlag EZ 143
Grundstücksnr. 2081, 2115, 5821, 5825, 5826, 5827; BLNr. 3
4144 Oberkappel, Grettenbach 8
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 410.000,00 EUR zugeschlagen.
Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.
Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 512.500,00 EUR stellen.
ACHTUNG: Der Zuschlag ist nunmehr rechtswirksam. Die Frist zur Anbringung von Überboten beginnt ab dieser Kundmachung. Gleichzeitig mit dem Überbot ist dem Gericht anzubieten, dass ein Viertel des angebotenen Kaufpreises durch gerichtlichen oder notariellen Erlag von Bargeld oder Sparurkunden binnen sieben Tagen nach gerichtlicher Aufforderung sichergestellt werden wird.
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