Kurzgutachten
BG Wels ()
10 E 2234/25b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
51226 Puchberg
2158
459/7
1
Marlies-Möst-Straße 81
4600 Wels
Einfamilienhaus
Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um eine Doppelhaushälfte.
Das gegenständliche Projekt wurde 2017 baubewilligt und die Fertigstellung erfolgte 2020.
Raumaufteilung:
Erdgeschoß - ca. 63 m2: Vorraum, WC, Garderobe, Lagerraum, Essen/Wohnen/Küche
Obergeschoß - ca. 60 m2: Vorraum, Bad/WC, 2 Zimmer, 1 Schlafzimmer mit Schrankraum
Weiters wurde eine Garage, ca. 18 m2, errichtet.
Details siehe Langgutachten!
242 m²
123,00 m²
Wasser, Kanal, Strom
31.07.2025
375.000,00 EUR
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude.
Weiters sind alle Außenanlagen, Einfriedungen und sonstigen Gartengestaltungsbauwerke sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Anlagen etc. (= Zubehör), auch wenn sie nicht gesondert angeführt sind, im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Die auf der Liegenschaft oder in den Gebäuden sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie Wohnungseinrichtung, Möblierungen, Gerätschaften, Hausrat, lagernde Materialien oder ähnliches, sind im ermittelten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
Bücherliche Lasten:
C-lNr. 1 - Dienstbarkeit der Regenwasserableitung gem. IV. 3, Kaufvertrag v. 23.09.2015: Wert € 0,00
C-lNr. 2 - Dienstbarkeit der Regenwasserableitung gem. IV. 4, Kaufvertrag v. 06.07.2017: Wert € 0,00
C-lNr. 3 - Reallast der Tagung der Aufwände und der Erhaltung der Regenwasserableitungs- und Versickerungsanlagen gem. V. 7, Kaufvertrag v. 06.07.2017: Diesbezüglich liegen KEINE Informationen vor - das "Unbehagen" wurde beim ermittelten Verkehrswert berücksichtigt.
Geldlasten werden nicht bewertet!
Außerbücherliche Lasten:
Rückstand Abgaben/Gebühren Magistrat der Stadt Wels zum Stichtag 31.07.2025: € 622,07
Rückstand Erhaltung und Verwaltung Regenwasserableitungs- und Versickerungsanlagen zum Stichtag 31.07.2025: diesbezüglich liegen KEINE Informationen vor!
Das Objekt ist vermietet - der Mietvertrag wurde trotz Aufforderung zur Vorlage durch die Sachverständige beim Ortsaugenschein und trotz Aufforderung durch das Gericht NICHT übermittelt. Das "diesbezügliche Unbehagen eines allfälligen Käufers" wurde bei der Ermittlung des Verkehrswertes berücksichtigt!
Details siehe Langgutachten!
Christa Buchmayer, PMBA
4600 Wels, Kornstraße 2
Alle Edikte zum Fall:
4600 Wels, Marlies-Möst-Straße 81
4614 Marchtrenk, Kiefernstraße 13
