Versteigerung - Doppelhaushälfte
244 E 94/24s
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
08.04.2025
am 20.05.2025 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
0316/8074 4206
19.05.2025,09.00 Uhr,Ort und Stelle
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch:
Hr.Peter Triebl, (0680) 210 71 18
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
63281 Seiersberg
1140
328/10
13, 14, 15
Karl Maisel-Straße 10
8054 Seiersberg
Einfamilienhaus
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft mit der Einlagezahl 1140 erstreckt sich südlich der Karl Maisel-Straße und ist mit einer Doppelhaushälfte (Einfamilienwohnhaus) bebaut.
Die Liegenschaft ist eben.
Die bewertungsgegenständliche Doppelhaushälfte besteht aus einem Kel-lergeschoß, einem Erdgeschoß und einem ausgebauten Dachgeschoß. Wei-ters sind eine Garage für 1 PKW und ein Wirtschaftsgebäude am Grundstück situiert.
Das Doppelhaus Karl Maisel-Straße 10 wurde auf Basis einer Baubewilligung vom 22.10.1956 in Massivbauweise gemeinsam mit der Liegenschaft Karl Maisel-Straße 8 als Wohnhaus für zwei Familien errichtet, in weiterer Folge wurde das Dachgeschoß auf Basis einer Baubewilligung vom 10.10.1970 ausgebaut.
Das Wohnhaus umfasst ein Kellergeschoß, ein Erdgeschoß und ein ausgebautes Dachgeschoß.
Das Haus ist mit einem Satteldach mit Faserzementplatteneindeckung versehen, die Fassade ist mit einem Zementspritzputz verputzt.
Die Innenwände sind weitgehend massiv und im Bereich des Dachgeschoßes teilweise in Leichtbauweise errichtet. In den Sanitärbereichen sind die Wände mit keramischen Fliesen belegt. Die Fenster wurden als Holzkastenfenster (alterskonformer Zustand, nicht saniert) ausgeführt. Als Sonnen-schutz sind Holzbalken vorhanden. Die Innentüren sind an Holzumfas-sungsstöcke angeschlagene Holzplattentüren. Die Beheizung erfolgt mittels Fernwärme-Zentralheizung, die Wärmeabgabe erfolgt über Radiatoren. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Elektroboiler. Die Funktionsfähig-keit der Elektrogeräte und Heizanlage konnte nicht überprüft werden.
Der Fußbodenbelag in den Zimmern und Erschließungsgängen ist im Erdgeschoß mit PVC-Belägen und im Dachgeschoß mit Teppich- sowie PVC-Belägen ausgeführt. In den Sanitärbereichen sind die Böden mit keramischen Fliesen belegt.
998 m²
120,00 m²
326.000,00 EUR
Im Eigentum der verpflichteten Parteien steht eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Spüle und Elektrogeräten. Die technische Funktionsfähigkeit der allfällig verbleibenden Geräte wurde nicht überprüft.
Aufgrund des Alters verfügt die Küche über keinen gesonderten Wert.
Fahrnisse auf der Liegenschaft sind nicht in diesem Gutachten enthalten.
0,00 EUR
32.600,00 EUR
326.000,00 EUR
Auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft wurde weiters auf Basis einer Baubewilligung vom 28.12.1971 eine Garage und zusätzlich ein Wirtschaftsgebäude in Massivbauweise errichtet. Das Wirtschaftsgebäude wurde auf Basis der Baubewilligung vom 22.10.1956 in Massivbauweise gemeinsam mit dem Nebengebäude auf der Liegenschaft Karl Maisel-Straße 8 errichtet (gekuppelte Bauweise). Die Garage weist Außenabmessungen von 7,6 x 4,4m auf, das Wirtschaftsgebäude weist auf der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft Außenabmessun-gen von 6,02 x 5,27m auf.
Ferner befindet sich noch ein Erdkeller mit einer Abmessung von ca. 2 x 4 m auf der Liegenschaft.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Bekannt gemacht am 7.4.2025
Sonstiges Edikt
"Sonstiges" von Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch:, Hr. Ing.Josef Triebl,Tel.0664/5603045, Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen., Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich ! , Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden. , Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen., Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen, Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung. auf Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch:, Hr.Peter Triebl, (0680) 210 71 18, Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen., Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich ! , Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden. , Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen., Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen, Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung. geändert.
Bekannt gemacht am 8.4.2025
Sonstiges Edikt
"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: 19.05.2025,09.00 Uhr,Ort und Stelle